Weihnachtsdekoration – was ist erlaubt?

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von Daria Krauzowicz

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Lese in diesem Ratgeber:

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Bald ist wieder Weihnachtszeit! Da ist die Vorfreude auf die besinnlichen Tage besonders groß. Die Geschäfte sind schon jetzt wieder voll mit Lebkuchen, Weihnachtsleckereien und Weihnachtsdekoration. Genau: die schöne und dann doch nicht immer so besinnliche Weihnachtsdeko, nicht nur für drinnen sondern auch für Fenster und den Balkon. Wie sieht es aber mietrechtlich damit aus? Für viele Mieter sind Lichterketten, Girlanden, Laternen, Flaggen und Figürchen ein wichtiger Teil der Weihnachtsstimmung. Ist das nun alles aber reine Geschmacksache, oder haben Nachbarn und Vermieter ein Mitspracherecht?


Darf ich Lichterketten und andere Dekoelemente auf dem Balkon aufhängen?

Ja, du darfst dein Balkon so dekorieren wie du möchtest, solange deine Konstruktion nicht die Sicherheit gefährdet. Beleuchtete Rentiere, ein großer Weihnachtsmann oder Lichterketten müssen richtig gesichert sein, so dass sie auch bei Wind und Sturm nicht abstürzen und Passanten gefährden können. Unfälle und Verletzungen wegen abstürzender Weihnachtsdeko wollen wir unbedingt vermeiden. Natürlich darf dein Weihnachtsarrangement die Fassade nicht beschädigen und das Erscheinungsbild des Hauses nicht zu stark beeinträchtigen.



Darf ich die Deko an der Fassade befestigen und Fahnen heraushängen?

Willst du zur sicheren Befestigung Löcher in die Hausfassade bohren, musst du vorab deinen Vermieter um Erlaubnis bitten. Arbeiten an der Fassade stellen eine bauliche Veränderung dar und die bedarf einer Genehmigung des Hauseigentümers.

Grundsätzlich darfst du Fahnen auf dem Balkon anbringen. Dabei sollte sie jedoch nicht so groß sein, dass sie dem Nachbarn die Sicht vom darunter gelegenen Balkon versperrt. Wichtig ist auch, dass die Fahne wetterfest befestigt ist und nicht herabfallen kann. Die Fahnen sollten dabei aber andere Mieter nicht durch Verdunkelung belästigen.


Alles leuchtet und die Weihnachtsmusik hört nicht auf, wie soll ich schlafen?

Wenn deine Nachbarn den Balkon gegenüber in eine richtige Weihnachtsdisco verwandelt haben, die konstant blinkt und funkelt und ‘Last Christmas’ in der Dauerschleife läuft, kannst du dich natürlich beschweren. Auch während den Feiertagen gilt die gesetzliche Nachtruhe zwischen 22 und 6 oder 7 Uhr (abhängig von dem Bundesland), die alle berücksichtigen müssen. Das heißt, dass während dieser Zeit nur noch in Zimmerlautstärke gesungen und gefeiert werden darf. Du kannst auch verlangen dass Lichterketten ab 22 Uhr abgeschaltet werden, das gleiche gilt für laute Musik.


Feuerwerk nur an Silvester!

Viele werden ungeduldig und wollen der Weihnachtsfreude (und der auf den Jahreswechsel) freien Lauf lassen. Das eigene Glück mit Feuerwerk zu untermalen ist jedoch strengstens verboten. Raketen, Böller und anderes Knallwerk darf nur an Silvester gezündet werden. Wer an anderen Tagen Feuer frei gibt, verstößt gegen die Sprengstoffverordnung und riskiert unangenehme Geldbußen.


Wann ist es wirklich zu viel?

Einen klaren gesetzlichen Rahmen dafür, wann die eigene Weihnachtsverrücktheit (oder die deines Nachbarn) gebremst werden muss, gibt es leider nicht. Dabei gilt wie immer: die Sicherheit muss eingehalten, Fluchtwege müssen frei bleiben und die Nachtruhe muss berücksichtigt werden. Auch das Bohren in der Hausfassade geht nicht ohne Erlaubnis. Falls du selbst ein großer Fan von Weihnachtsschmuck bist, beachte diese einfachen Regeln und das Wohlbefinden deiner Nachbarn.


Mietrechtsschutz im digitalen Mieterschutzclub

Falls du dich von den Nachbarn belästigt fühlst, suche erstmal das Gespräch. Wenn das nichts bringt, kontaktiere den Vermieter. Falls von diesem auch keine Hilfe kommt, solltest du rechtlich gegen deinen Nachbarn vorgehen. Ob kleinere Unstimmigkeiten oder ausgewachsener Nachbarschaftsstreit: Als Mitglied von MieterEngel kannst du bei Problemen mit dem Nachbarn nicht nur deinen Mietvertrag sondern auch die Hausordnung prüfen lassen. Außerdem schätzen unsere Rechtsanwälte anhand deiner Schilderungen ein, ob und in welcher Höhe du ein Recht auf Mietminderung hast und erläutern das weitere Vorgehen sowohl gegen den störenden Nachbarn als auch gegenüber deinem Vermieter.