Sauberer Strom – Mieter erhalten Recht auf Balkonkraftwerk

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In diesem Ratgeber:

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Künftig wird es Mietern deutlich erleichtert, ihre Wohnung mit einem Balkonkraftwerk aufzuwerten. Der Bundestag hat kurz vor der Sommerpause eine entsprechende Änderung des Mietrechts beschlossen. Vermieter sind nun verpflichtet, einen sachlichen Grund zu nennen und ausführlich darzulegen, wenn sie gegen die Installation einer Solarzelle Einspruch erheben möchten. In diesem Ratgeber gehen wir auf die wichtigsten Änderungen ein und erklären zudem, was sich hinter dem Mieterstrommodell verbirgt.


Balkonkraftwerk – das wird im Mietrecht geändert

Mieter, die ein Balkonkraftwerk installieren möchten, benötigten bisher die Zustimmung ihrer Vermieter. Nach ausgiebigen Beratungen hat der Bundestag nun eine Gesetzesnovelle verabschiedet. Diese Novelle sichert das allgemeine Recht zur Nutzung eines Balkonkraftwerks. Das Gesetz bedarf zwar noch der Zustimmung des Bundesrates, diese wird jedoch als Formsache erwartet.

Die Neufassung betrifft den § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der es Mietern bisher erlaubt, vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen zu verlangen. Zumindest dann, wenn sie für die behindertengerechte Nutzung, das Aufladen von Elektrofahrzeugen oder den Einbruchschutz notwendig sind. Demnächst soll die Liste dieser privilegierten baulichen Veränderungen um steckbare Solaranlagen erweitert werden, sodass Mieter von ihrem Vermieter die Installation eines Balkonkraftwerks verlangen können.

Diskutiert wird künftig nicht mehr, ob Mieter eine Balkonanlage installieren dürfen, sondern die Art und Weise. Vermieter können sich nur noch in Ausnahmefällen und mit triftigen Gründen dagegen wehren.


Gesetzesreform- die weiteren Vereinfachungen im Überblick

Die Gesetzesreform aktualisiert nicht nur § 554 BGB, sondern beinhaltet noch weitere wichtige Neuerungen:

– Solarzellen können nun an gewöhnlichen Steckdosen angeschlossen werden.
– Die maximale Leistung von Balkonkraftwerken steigt von 600 Watt auf 800 Watt.
– Vorübergehend ist es Mietern erlaubt, auch ältere, analoge Stromzähler für ihre Anlagen zu verwenden.


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Balkonkraftwerke – Funktionsweise und Vorteile für Mieter

Das Herzstück eines Balkonkraftwerks ist ein Photovoltaikmodul, das mit einem Schuko-Stecker (Schutzkontaktstecker) oder einem speziell dafür zugelassenen Stecker ausgestattet ist. Eine weitere wichtige Komponente der Anlage ist der Wechselrichter. Diese kompakten Solaranlagen sind ideal für Haushalte mit einem Balkon oder einer Terrasse geeignet, um selbst Strom zu produzieren. Die Montage auf Balkonen, Terrassen oder an Außenwänden gestaltet sich einfach. Grundsätzlich trägt der Mieter die Kosten für die Anschaffung einer Balkonanlage.

Die Verwendung von Balkonkraftwerken reduziert nicht nur die Stromkosten, sondern ermöglicht es Mietern auch, aktiv zur Energiewende beizutragen. In den seltenen Fällen, wo die Anlage mehr Strom erzeugt als verbraucht wird, kann der zusätzliche Strom gegen eine Vergütung ins öffentliche Netz eingespeist werden. Somit kann die Anlage auch zur finanziellen Entlastung beitragen. Außerdem wird die Abhängigkeit von Kraftwerken in der Hand großer Betreiber verringert.


Mieterstrommodell – was Mieter wissen sollten

Wie sieht es aber aus, wenn der Vermieter auf einem Mehrparteienhaus eine Photovoltaikanlage installiert hat und den Solarstrom den Mietern zum Verbrauch zur Verfügung stellt? In diesem Fall spricht man regelmäßig vom sogenannten Mieterstrommodell.

Was ist Mieterstrom?


Mieterstrom bezeichnet den Strom, der von Immobilieneigentümern oder Vermietern in unmittelbarer Nähe zu den Verbrauchern erzeugt und direkt an diese geliefert wird, ohne dass eine Einspeisung in die öffentlichen Stromnetze erfolgt. Man spricht hierbei auch von Direktstrom. Die Hauptabnehmer sind üblicherweise die Mieter des Gebäudes. Eventuelle Überschüsse des erzeugten Stroms können entweder gespeichert oder gegen eine Vergütung ins öffentliche Netz eingespeist werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den produzierten Strom nicht nur an die eigenen Mieter, sondern auch an Bewohner benachbarter Gebäude weiterzugeben und ihn als sogenannten Quartiersstrom anzubieten. Dies macht Mieterstrom sowohl für Ein- als auch Mehrfamilienhäuser attraktiv. Zu den Nutzern zählen neben Einzelpersonen auch Gewerbemieter, Wohnungsgesellschaften oder Eigentümergemeinschaften.



Diese Modelle und Konzepte kommen zum Einsatz


Für den Betrieb von Anlagen und die Weitergabe des produzierten Stroms gibt es unterschiedliche Modelle und Konzepte, die je nach Situation und Anforderungen gewählt werden können. Eine gängige Methode ist die direkte Vermarktung, bei der der Betreiber der Stromanlage den erzeugten Strom direkt an den Mieter verkauft. Hierbei wird ein Mieterstromvertrag zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Mieter abgeschlossen und der verbrauchte Strom über einen zusätzlichen Zähler erfasst. Außer dem Strompreis fallen keine weiteren Gebühren an.

Eine andere Variante ist, wenn der Vermieter oder Eigentümer selbst als Betreiber auftritt. In diesem Fall übernimmt der Eigentümer alle Aufgaben eines Energieversorgers und muss den gesamten Strombedarf der Mieter durch die Mieterstromanlage decken. Zusätzlich sind Vermieter dafür verantwortlich, den Zähler zu stellen und die Messstellen zu betreiben sowie die Vorschriften zur Abrechnung und Vertragsgestaltung zu beachten. Sollte zusätzlicher Strom aus dem öffentlichen Netz benötigt werden, muss dieser versteuert werden.

Schließlich gibt es das Contracting-Modell, bei dem die Vermieter die Betreiber der stromerzeugenden Anlage bleiben, aber einen Zwischenhändler beauftragen, der die Rolle des Energieversorgers übernimmt und direkt mit den Mietern Verträge abschließt.


Mieterstrom – die Vorteile für Mieter


Mieterstrom hat für Mieter viele Vorteile: Er ist sowohl finanziell als auch ökologisch sinnvoll. Zum einen können Mieter mit Mieterstrom ihre Wohnnebenkosten senken, da der Strom günstiger ist als herkömmlicher Strom aus dem öffentlichen Netz. Das kann eine spürbare Entlastung bei den monatlichen Ausgaben bedeuten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit, nachhaltig erzeugten Strom zu nutzen. Mieterstromprojekte fördern die Verwendung von erneuerbaren Energien, was den CO2-Fußabdruck erheblich verringern kann. Angesichts des wachsenden Bewusstseins für Umweltthemen ist diese Option für viele Mieter ein bedeutender Anreiz.

Zudem besteht kein Zwang zur Teilnahme am Mieterstrommodell. Mieter können frei entscheiden, ob sie dieses Angebot nutzen möchten, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Um dies sicherzustellen, ist der Vertrag zum Mieterstrom bei gefördertem Mieterstrom explizit nicht Bestandteil des Mietvertrags. Dies gewährt den Mietern Flexibilität und Schutz, da sie nicht an den Mieterstrom gebunden sind, wenn sie sich dagegen entscheiden.


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