Hundehaltung und Katzen als Haustiere in der Mietwohnung – das musst du wissen

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Von Daria Krauzowicz

 

In diesem Ratgeber findest du:

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Viele von uns betrachten unseren kleinen tierischen Freunde als Familienmitglieder. In deutschen Haushalten leben 16,7 Millionen Katzen und 10,3 Millionen Hunde. Es ist auch verständlich, dass Mieter zusammen mit ihren Hunden und Katzen wohnen möchten. Was sagt aber das Mietrecht dazu? Sind Hunde und Katzen als Haustiere immer erlaubt? Was passiert, wenn der Vermieter die Tierhaltung verbietet? Musst du immer eine Erlaubnis einholen? Wir klären das tierische Thema in diesem Ratgeber auf.



Erlaubnis für Katzen und Hunde in der Mietwohnung

Das Gute zuerst: Ein absolutes Haustierverbot ist im Mietvertrag nicht möglich. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Tiere in einer Wohnung gehalten werden dürfen. In vielen Mietverträgen gibt es Klauseln, die Hunde- und Katzenhaltung von einer Erlaubnis des Vermieters abhängig machen. Bevor ein Tier ins Haus kommt, muss also der Vermieter zustimmen. Der Vermieter muss bei der Entscheidung auf Folgendes achten: Rasse und Größe des Tieres, Anzahl der Tiere, soziales Umfeld der Mietwohnung sowie seine bisherige Handhabung der Tierhaltung (Gleichbehandlung aller Mieter).

Das Erlaubnis bezieht sich immer auf das konkrete Tier. Die Anzahl ist aber auch von der Größe der Mietwohnung abhängig. Bei einer Einzimmerwohnung wird in der Regel nur ein Haustier erlaubt sein. Andersherum bedeutet das, dass für eine Dogge auch eine Zweizimmerwohnung zu klein sein kann.

Weitere Haustiere wie Frettchen, Leguane, Papageie oder Minischweine gehören ebenfalls zu den Tierarten, für die du eine Erlaubnis des Vermieters einholen musst. Die Kriterien bleiben gleich. Das sieht anders aus, wenn es sich um Kleintiere handelt.

Achtung: Glückliche Mieter finden in ihren Verträgen Klauseln, die die Haustierhaltung grundsätzlich erlauben. Dann ist auch für Hunde und Katzen eine gesonderte Erlaubnis nicht notwendig.


Darf der Vermieter Haustiere nachträglich verbieten?

Der Widerruf der Klausel ist prinzipiell möglich, auch wenn bei Einzug die Haltung erlaubt war. Ist die Erlaubnis für Hunde- und Katzenhaltung in der Mietwohnung einmal erteilt, kann sie aus wichtigem Grund widerrufen werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • der Hund häufig sehr stark und störend bellt und Nachbarn verängstigt, sodass der Hausfrieden durch die Tierhaltung erheblich beeinträchtigt wird (LG Hamburg, Az.: 333 S 151/98)
  • das Tier andere Mieter oder Besucher verletzt hat
  • es sich bei dem Tier um einen Kampfhund handelt – unabhängig davon, ob es zu negativen Vorfällen kam oder sich andere Mieter gestört fühlen
  • das Tier regelmäßig sein Geschäft im Hausflur oder Gemeinschaftsgarten verrichtet
  • die Katze auf ihren Freigängen Vogelnester plündert

Checklisten
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Wie gehe ich am besten vor, wenn ich mir ein Tier anschaffen möchte?

Folgende Punkte solltest du beachten, um Streit mit deinem Vermieter zu vermeiden:

  • Reden hilft! Erzähle deinem Vermieter von deinem Vorhaben. Vielleicht hat er kein Problem mit der Tierhaltung. Am besten nimmst du dir dazu einen Zeugen mit.
  • Haben deine Nachbarn ein ähnliches Haustier? Der Vermieter muss seine Mieter grundsätzlich gleich behandeln.
  • Hier ist aber auch die Größe, Rasse und das Verhalten des Tieres entscheidend.
  • Schaue in deinen Mietvertrag und in die Hausordnung: Gibt es hier eine Regelung zur Tierhaltung?
  • Oft muss abgewogen werden, welche Interessen im Einzelfall überwiegen. Ist dein Vermieter nicht zugänglich, beraten dich gerne unsere Partneranwälte und setzen, wenn gewünscht, auch ein Schreiben an deinen Vermieter auf.

Digitaler Mieterschutz – Innovative Hilfe für Mieter

Falls du nicht sicher bist, wie du bei der Tierhaltung in der Mietwohnung vorgehen solltest oder dein Vermieter nicht zugänglich ist, beraten dich gerne unsere Partneranwälte und setzen, wenn gewünscht, auch ein Schreiben an deinen Vermieter auf. Als Mieterschutz-Club wollen wir dir helfen deine Rechte zu kennen und die zu verteidigen. Die Prüfung deines Mietvertrags ist immer in der Mitgliedschaft bei MieterEngel enthalten. Du kannst damit alle deine individuellen Fragen zum Mietvertrag und Tierhaltung prüfen und beantworten lassen, so oft wie du möchtest.