Anwaltliche Haftung: Wann haftet ein Anwalt für Fehler oder Pflichtverletzungen?

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In diesem Ratgeber:

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Anwälte sind unerlässlich, wenn es um rechtliche Beratung und Vertretung geht. Aber auch sie sind nicht unfehlbar und können gelegentlich Fehler machen oder ihren Pflichten nicht nachkommen. Wenn dies geschieht, kann der Anwalt haftbar gemacht werden, das heißt er muss für Schäden oder Verluste seines Mandanten aufkommen. In den folgenden Abschnitten wird näher auf die Haftung des Rechtsanwalts eingegangen und untersucht, unter welchen Umständen ein Rechtsanwalt für seine Fehler haftbar gemacht werden kann.


Was sind die allgemeinen Pflichten eines Anwalts?

Gemäß gängiger Meinung in der Rechtsprechung und Literatur wird der übliche Anwaltsvertrag meist als Dienstvertrag betrachtet, der sich auf die Besorgung eines Geschäfts bezieht. Sobald ein Rechtsanwalt einen Vertrag mit einem neuen Mandanten abschließt, übernimmt er die Verantwortung, die geforderte Dienstleistung bereitzustellen. Dazu zählt vor allem die Beachtung der anwaltlichen Pflichten, die in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) festgelegt sind.

Unter anderem die folgenden Grundpflichten sind in § 43a BRAO definiert:
Sorgfaltspflicht: Anwälte müssen in ihrer Tätigkeit sowohl die notwendige Sorgfalt als auch ihre Fachkompetenz zeigen. Das erfordert eine sorgfältige und umsichtige Erledigung ihrer Aufgaben, immer im besten Interesse des Mandanten. Ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt sollte nicht nur mit allen relevanten mietrechtlichen Bestimmungen vertraut sein, sondern auch die maßgebliche Rechtsprechung, insbesondere vom Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof, kennen.

Vertraulichkeit: Der Rechtsanwalt ist gegenüber seinem Mandanten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er darf vertrauliche Informationen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit erlangt hat, nicht weitergeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder der Mandant hat ausdrücklich zugestimmt.

Interessenkonflikt: Es ist die Pflicht eines Anwalts, jegliche Interessenkonflikte zu vermeiden, die seine Objektivität oder seine Kapazität, den Mandanten optimal zu vertreten, in Frage stellen könnten. Die Verpflichtung zur Diskretion und das Gebot, konträre Interessen nicht zu vertreten, dienen dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsbeistand. So ist es einem Fachanwalt für Mietrecht grundsätzlich nicht gestattet, in derselben Angelegenheit sowohl den Mieter als auch den Vermieter zu vertreten.



Die Voraussetzungen für eine anwaltliche Haftung

Eine Haftung des Rechtsanwalts kommt in Betracht, wenn eine oder mehrere der allgemeinen oder vertraglichen Pflichten verletzt wurden. Zum einen muss tatsächlich ein Schaden entstanden sein, zum anderen muss der Anwalt den Schaden verschuldet haben. Entscheidend ist die sogenannte Kausalität, das heißt das Handeln oder Unterlassen des Anwalts muss für den Schadenseintritt ursächlich gewesen sein. Um einen Anwaltshaftungsanspruch erfolgreich geltend zu machen, muss der Mandant in der Regel nachweisen, dass der Anwalt einen Fehler begangen oder seine Pflichten verletzt hat und dass daraus ein Schaden entstanden ist. In der Regel liegt die Beweislast also beim Mandanten. Auf die zentralen Voraussetzungen Pflichtverletzung, Verschulden, Schaden und Kausalität wird nachfolgend etwas näher eingegangen.

Pflichtverletzung

In den meisten Situationen resultiert die Haftung eines Rechtsanwalts aus einer Pflichtverletzung. Oft sind diese Verletzungen jedoch nicht durch aktives Handeln, sondern durch Unterlassungen begründet. Eine Unterlassung im Kontext der Anwaltspflicht liegt dann vor, wenn gesetzliche Fristen oder vom Gericht gesetzte Termine nicht eingehalten werden. Abgesehen vom Versäumen von Fristen gibt es auch andere Handlungen, die zur Haftung des Anwalts führen können, wie etwa eine nicht stichhaltige Klage oder die Zustimmung zu einem gerichtlichen Vergleich, wenn es ratsamer gewesen wäre, das Verfahren fortzusetzen. Weiterhin können allgemeine Beratungsmängel oder eine ungenügende Prüfung eines Mietvertrages zur Haftung führen.

Verschulden

Wenn einmal festgestellt wurde, dass ein Rechtsanwalt objektiv eine Pflicht verletzt hat, wird das Vorliegen eines Verschuldens oft nur noch als Formalität betrachtet. Im Rahmen der Anwaltshaftung gibt es zwei Formen des Verschuldens: Vorsatz und Fahrlässigkeit. Ein vorsätzliches Fehlverhalten von Anwälten tritt in der Haftungspraxis nur selten auf. Die Mehrheit der Verstöße resultiert aus Fahrlässigkeit, das heißt aus dem unbeabsichtigten Missachten von Pflichten gegenüber dem Mandanten. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Anwalt nicht mit der gebotenen Sorgfalt agiert. Dabei wird erwartet, dass er so sorgfältig handelt, wie es von einem durchschnittlich qualifizierten Vertreter seines Berufsstandes erwartet wird.

Schaden

Um eine Haftung des Rechtsanwalts festzustellen, muss eine Pflichtverletzung einen direkten Schaden für den Mandanten verursacht haben. Es reicht nicht aus, lediglich eine Pflichtverletzung nachzuweisen; es muss ein tatsächlicher Schaden entstanden sein. Die Bestimmung des durch einen Anwaltsfehler verursachten Schadens kann kompliziert sein, da es viele Arten von möglichen Pflichtverletzungen und resultierenden Schäden gibt. Die Frage ist: Wann liegt ein Schaden vor? Es gibt keine klare gesetzliche Definition dafür. Schäden lassen sich nicht bloß durch den Zustand einer Sache oder durch eine Vermögenslage definieren. Um einen Schaden zu ermitteln, muss man die Situation vor und nach dem schädigenden Ereignis vergleichen.

Kausalität

Kausalität Das zentrale Element bei der Haftung eines Anwalts ist die Frage, ob zwischen dem Fehler des Anwalts und dem entstandenen Schaden ein kausaler Zusammenhang besteht. Dies ist oft ein Kernthema bei der Bewertung der anwaltlichen Haftung. Bei dieser sogenannten haftungsausfüllenden Kausalität wird untersucht, ob der Schaden durch den Fehler des Anwalts verursacht wurde oder nicht. Um dies zu klären, wird ein hypothetisches Szenario betrachtet: Wie hätte sich die Situation entwickelt, wenn der Anwalt korrekt gehandelt hätte? Das Ziel ist es herauszufinden, in welcher Lage sich der Mandant befunden hätte, wenn der Anwalt seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hätte.

Beispiele für Haftungsfälle im Mietrecht

Das Mietrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet mit einer Vielzahl von Normen, Urteilen und Kommentaren. Dementsprechend vielfältig sind die Situationen, die unter Umständen zu einer Anwaltshaftung führen können. Exemplarisch werden im Folgenden zwei Bereiche kurz angesprochen.

Zurückbehaltungsrecht – umfassende Aufklärungspflichten seitens des Anwalts

Das Mietrecht kennt verschiedene Instrumente, die dem Mieter bei Mängeln der Mietsache zur Verfügung stehen. Neben der Mietminderung, welche die vielleicht bekannteste dieser Möglichkeiten darstellt, gibt es auch das Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB. Dieses Recht erlaubt es dem Mieter, einen Teil der Miete zurückzubehalten, bis der Vermieter den Mangel beseitigt hat.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu klargestellt, dass in Abhängigkeit von der Schwere des Mangels der zurückzubehaltende Betrag das Drei- bis Fünffache der Minderungsquote betragen kann. Dies kann besonders dann der Fall sein, wenn der Mieter in der Lage und berechtigt ist, den Mangel selbst zu beseitigen, nachdem er dem Vermieter eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat. Wichtig ist hierbei die Anzeigepflicht des Mieters: Bevor er von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, muss er den Vermieter über den Mangel in Kenntnis setzen. Andernfalls kann er dieses Recht nicht in Anspruch nehmen.

Das Zurückbehaltungsrecht dient genau wie die Mietminderung dazu, Druck auf den Vermieter auszuüben, um diesen zur Mängelbeseitigung zu bewegen. Ein kritischer Punkt, den ein Rechtsanwalt stets im Blick behalten sollte, ist die Aufklärung des Mieters über die Rückzahlungspflicht. Der zurückbehaltene Betrag ist nach Beseitigung des Mangels an den Vermieter zurückzuzahlen. Unterlässt der Mieter dies, riskiert er eine Kündigung des Mietverhältnisses. Kommt es infolge einer fehlenden Aufklärung durch den Rechtsanwalt zu einer solchen Kündigung, kann dies eine Haftung des Anwalts begründen.

Nebenkosten – ein Gebiet mit vielen Besonderheiten

Im Alltag eines Anwalts für Mietrecht nimmt das Betriebskostenrecht eine zentrale Position ein. Es ist unerlässlich, dass der Jurist die Urteile des BGH in diesem Bereich versteht und korrekt umsetzt. Wenn ein Gericht veraltete Rechtsprechung als Grundlage seiner Entscheidung heranzieht, obwohl es aktuellere und relevantere Entscheidungen gibt, liegt es in der Verantwortung des Anwalts, diese neueren Entscheidungen vorzubringen und entsprechend zu argumentieren. Das Versäumnis, aktuelle Rechtsprechung in den Vortrag einzubeziehen, kann die Interessen des Mandanten beeinträchtigen und unter Umständen sogar zu einer Anwaltshaftung führen.

Gemäß § 556 Abs. 3 S. 4 BGB hat der Mieter nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung genau zwölf Monate Zeit, Einwendungen gegen die Abrechnung zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist kann er keine Einwendungen mehr gegen die Abrechnung geltend machen, es sei denn, er war ohne Verschulden verhindert, die Einwendung rechtzeitig geltend zu machen. In der anwaltlichen Praxis ist es von zentraler Bedeutung, den Mandanten über diese Frist und ihre Bedeutung zu informieren, besonders wenn der Mandant mit einer Nebenkostenabrechnung unzufrieden ist oder Fragen dazu hat. Ein versäumter Hinweis auf diese Frist kann erhebliche nachteilige Folgen für den Mandanten haben und eine Anwaltshaftung begründen.


Anwaltliche Sorgfaltspflicht – Haftungsfallen erkennen und meiden

Anwälte sollten stets mit angemessener Vorsicht agieren und ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Mandanten ernst nehmen, um eine mögliche Haftung auszuschließen. Dies erfordert nicht nur stetige Fortbildungen, um fachlich auf dem neuesten Stand zu sein, sondern auch das Vermeiden von Interessenkonflikten und das sorgsame Handling von Klienteninformationen zur Bewahrung der Vertraulichkeit. Mit konsequentem Befolgen hoher Berufsethik und beruflicher Standards lässt sich das Haftungsrisiko reduzieren.

Die Haftung im Anwaltsberuf ist ein prägnanter Bereich. Anwälte haben die Aufgabe, die Belange ihrer Klienten zu vertreten und dabei mit größtmöglicher Sorgfalt und Professionalität zu agieren. Kommt es jedoch zu Fehlern oder Verletzungen der Pflichten, die dem Mandanten schaden, kann der Anwalt haftbar gemacht werden. Es ist von Bedeutung, dass Mandanten über ihre Rechte im Bilde sind und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um eine gerechte Kompensation zu erhalten. Anwälte wiederum müssen ihre Rolle und Verantwortung wertschätzen und stets nach höchsten beruflichen und ethischen Maßstäben handeln.


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