Schimmel vorbeugen – die besten Lüftungstipps für die kalte Jahreszeit

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In diesem Ratgeber:

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Tägliches Lüften ist unerlässlich, auch wenn es draußen kalt ist und die Energiekosten hoch sind. Wird nicht regelmäßig gelüftet, kann sich in Wohnräumen schnell Schimmel bilden. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern kann auch die Gesundheit beeinträchtigen. In diesem Ratgeber finden Sie nützliche Tipps und Hinweise, wie Sie auch bei kaltem Wetter energieeffizient lüften können. Außerdem erfahren Sie, was das Mietrecht zum Thema Schimmel bereithält.


Lüftungstipps im Überblick – so können Sie Schimmel vorbeugen

Ein Haushalt mit vier Personen gibt täglich zwischen sechs und zwölf Liter Wasser an die Raumluft ab. Um die feuchte Luft durch frische, sauerstoffreiche Luft zu ersetzen, ist regelmäßiges Lüften entscheidend, vor allem wenn Heizkosten gesenkt werden sollen.

Lüftungstipps:

– Stoßlüften ist effektiver als gekippte Fenster: Morgens und abends jeweils fünf bis zehn Minuten kräftig lüften.
– Querlüften, auch Durchzug genannt, ist ideal. Öffnen gegenüberliegender Fenster ermöglicht schnellen Luftaustausch.
– In genutzten Räumen drei- bis viermal täglich lüften, besonders nach Aktivitäten wie Kochen, Baden und Duschen, die viel Feuchtigkeit verursachen.
– Vor dem Schlafengehen und direkt nach dem Aufwachen die Fenster im Schlafzimmer öffnen.
– Bei mehreren Personen im Haushalt oder vielen Zimmerpflanzen öfter lüften.


Wie oft sollte gelüftet werden?

Für die Lüftungsdauer während der Heizperiode gibt es folgende Richtwerte:
– Im Oktober sollte man 12 bis 15 Minuten lüften.
– Im November sind 8 bis 10 Minuten angemessen.
– Von Dezember bis Februar genügen 4 bis 6 Minuten.

Ein praktischer Tipp: Wenn Sie unsicher sind, wie lange Sie lüften sollen, beobachten Sie die Fensterscheibe. Wenn sie an kalten Wintertagen beim Öffnen des Fensters in einem warmen Raum beschlägt, sollten Sie so lange lüften, bis der Beschlag verschwindet.

Durch Querlüften lässt sich in einem normal großen Zimmer im Winter bereits in etwa drei Minuten ein kompletter Luftaustausch erreichen. Zu langes Lüften sollte vermieden werden, da es auch Nachteile mit sich bringt. Über die Zeit kühlen Wände und Böden aus, was Wärme aus den Räumen zieht und zu erhöhten Heizkosten führt. Zudem sollte die Raumtemperatur nicht unter 16 Grad Celsius fallen, da sonst das Risiko für Schimmelbildung signifikant steigt.


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Diese Luftfeuchtigkeit ist optimal

Die meisten Menschen finden eine Luftfeuchtigkeit von 40 bis 60 Prozent angenehm. Solche Werte sind auch sicher im Hinblick auf die Schimmelprävention. Ein Hygrometer ist ein nützliches Gerät, um die Luftfeuchtigkeit zu messen. Steigt die Luftfeuchtigkeit auf über 60 Prozent, muss gelüftet werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die ideale Luftfeuchtigkeit auch von der Außentemperatur und der Qualität der Gebäudedämmung abhängt. In schlecht isolierten Altbauten kann bei kaltem Wetter eine Luftfeuchtigkeit von 40 Prozent schon zu hoch sein. Im Gegensatz dazu kann eine Luftfeuchtigkeit von bis zu 55 Prozent in einem neuen, gut gedämmten Gebäude kein Problem darstellen.


Lüften und Schimmel – das sind die Zusammenhänge

Beim Lüften geht es vorrangig darum, die Luftfeuchtigkeit zu reduzieren, nicht unbedingt die Temperatur zu regulieren.

Hier eine einfache Erklärung: Warme Raumluft kann viel Wasser aufnehmen. Wenn diese Luft auf die kühleren Wände trifft, vor allem auf Außenwände, kondensiert die Feuchtigkeit darauf. Dieser Wasserfilm wird schnell zu einem idealen Nährboden für Schimmel. Besonders in Ecken, Nischen, rund um Fenster und hinter Möbeln, die an Außenwänden stehen, ist das Schimmelrisiko sehr hoch.

Durch das Lüften gelangt zudem frischer Sauerstoff ins Zimmer. Gleichzeitig werden mit dem Luftzug auch Viren aus dem Raum transportiert.


Meldepflicht bei Schimmel – wichtige Hinweise für Mieter

Wenn Schimmel auftritt, bemerkt dies oft der Mieter als Erster. Er hat die Pflicht, den Vermieter umgehend zu informieren, idealerweise schriftlich. Dies dient dazu, die Meldung im Falle eines Konflikts nachweisen zu können.

Wenn der Mieter es versäumt, den Schimmelbefall dem Vermieter zu melden, kann dies Konsequenzen haben. Er könnte dann Rechte wie die Mietminderung verlieren oder muss möglicherweise Schadensersatz leisten, falls der Schimmel sich weiter ausbreitet und der Vermieter nicht rechtzeitig Maßnahmen ergreifen kann.

Die Meldepflicht für Schimmelpilz gilt jedoch nicht, wenn es sich um einen geringfügigen Befall handelt. So besteht beispielsweise kein Handlungsbedarf für den Vermieter, wenn nur eine Fuge in der Duschkabine leicht verschimmelt ist.


Schimmel in der Wohnung – die Rechte von Mietern

Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, Schimmel in der Wohnung zu beseitigen. Weigert sich der Vermieter trotz Aufforderung, den Schimmel zu entfernen, kann der Mieter die Beseitigung selbst vornehmen. In diesem Fall ist es möglich, eine Fachfirma zu beauftragen und die Kosten vom Vermieter zurückzufordern, wobei der Mieter zunächst in Vorleistung treten muss.

Um zusätzlichen Druck auf den Vermieter auszuüben, steht es dem Mieter frei, die Miete zu mindern. Allerdings sollte dabei mit Bedacht vorgegangen werden, da die Höhe der Mietminderung vom Schweregrad des Schimmelbefalls und einem möglichen Mitverschulden des Mieters abhängt. Ein zu hohes Einbehalten der Miete kann zu einem Mietrückstand führen, der eine Kündigung nach sich ziehen könnte.

Mieter, die auf Nummer sicher gehen möchten, zahlen zunächst die volle Miete. Sie behalten sich aber das Recht vor, einen Teil davon später aufgrund von Schimmelschäden zurückzufordern. Im Idealfall sollte die Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht in Anspruch genommen werden, um rechtssicher vorzugehen und keine Risiken einzugehen.


Beweislast bei Schimmel: Wann der Vermieter verantwortlich ist

Laut der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, WuM 2005, 5) trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass Schimmel nicht durch bauliche Mängel verursacht wird. Oft ist die Einschaltung eines Sachverständigen nötig, um zu bestimmen, ob der Mangel bauseitig bedingt ist. Mögliche Ursachen könnten undichte Stellen im Mauerwerk oder im Dach sein, ein verdeckter Wasserrohrbruch, schlechte Wärmedämmung oder Isolationsmängel, die zu Wärmebrücken führen.

Wenn der Mieter bei Raumtemperaturen von 20 bis 22 Grad Celsius regelmäßig und mehrmals täglich stoßlüftet, hat er seine Pflicht zum Lüften im Allgemeinen erfüllt. In diesem Fall ist es Aufgabe des Vermieters, den Mangel zu beheben. Dies gilt auch, wenn ein Gutachter feststellt, dass zum Beispiel eine nachts geschlossene Schlafzimmertür mit zur Feuchtigkeitsbildung beigetragen hat, wie das Landgericht Bochum in einem Urteil vom 19. Juli 2016 (Az. 11 S 33/16) entschied.


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