Wer zahlt was bei Renovierung? Die wichtigsten Fragen beantwortet!

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Von Daria Krauzowicz

 
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Im Mietrecht sprechen wir viel über Renovierung, Modernisierung, Erhaltung… Wer muss aber im Ende zahlen und für was? In diesem Ratgeber beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema wer zahlt, wenn in der Wohnung irgendwas kaputt geht.


Was gilt als eine Modernisierungsmaßnahme?

Die Modernisierungsmaßnahmen sind baulichen Veränderungen, die die Zustand der Wohnung verbessern sollen. Es gibt insgesamt 7 mögliche Ziele von Modernisierungen:

  • Bedarf an Endenergie senken (= „Energetische Sanierung“)
  • Einsparen von nicht erneuerbarer Primärenergie wie Erdöl, Erdgas oder Kohle
  • Wasserverbrauch reduzieren
  • Wohnung an sich verbessern (z.B. Erneuerung des Badezimmers)
  • Allgemeine Wohnsituation verbessern (z.B. Bau eines Parkplatzes)
  • Erfüllen von gesetzlichen Vorgaben (z.B. Einbau von Rauchmeldern)
  • Neuen Wohnraum schaffen


Modernisierung – wer zahlt?

Für die Modernisierung selbst muss immer der Vermieter bezahlen. Damit aber auch der Vermieter einen Vorteil aus der Modernisierungsmaßnahme zieht, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass sich Vermieter Modernisierungskosten vom Mieter zurückholen können. Deshalb folgt auf eine Modernisierung häufig eine Erhöhung der Miete.


Kann die Miete wegen einer Modernisierung erhöht werden?

Der Vermieter kann die Jahresmiete um 8 Prozent der Kosten, die er für die Modernisierung der Wohnung investiert hat, erhöhen.

Ausnahmen: Wenn die Modernisierung als Ziel hat Primärenergie zu sparen oder neuen Wohnraum zu schaffen, muss der Vermieter die Kosten selbst tragen und kann nach Abschluss der Arbeiten keine höhere Miete verlangen.


Muss der Mieter die Modernisierung dulden?

Die Pflicht zur Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme dient dazu, dem Mieter die Information zu verschaffen, ob er zur Duldung verpflichtet ist und ob er ggf. seine Rechte wie den Härteeinwand oder die Kündigung geltend machen will. In der Regel müssen Mieter Modernisierungsmaßnahmen dulden, wenn sie eine wirksame Ankündigung erhalten haben. Stellt die Maßnahme jedoch für den Mieter oder ein anderes Mitglied des Haushaltes eine nicht zu rechtfertigende Härte dar, kann er die Modernisierung ablehnen.


Welche Kleinreparaturen muss der Mieter zahlen?

Falls die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag gültig ist, muss der Mieter vor dem Auszug sogenannte Kleinreparaturen durchführen. Zu den Kleinreparaturen zählen nur tatsächlich kleine Reparaturen an Bestandteilen der Wohnung, mit denen der Mieter häufig in Kontakt kommt. Mögliche Beispiele für Kleinreparaturen, die der Mieter bei gültiger Kleinreparaturklausel im Mietvertrag bezahlen muss, sind Reparaturen an: Fenstergriff, Türgriff, Waschbecken, Duschkopf, Wasserhahn, Rollladengurt, Lichtschalter, Steckdose. Parkett abschleifen muss der Mieter aber nicht.


Checklisten
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Kann man Renovierungskosten steuerlich absetzen?

Als Mieter kann man leider die Renovierungskosten steuerlich nicht absetzen. Das sieht anders für Vermieter aus: es ist möglich für die Kosten, die aus der Generierung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung entstehen. Das beinhaltet auch die Renovierungskosten. Als Mieter kann man aber die Nebenkosten steuerlich absetzen, mehr dazu findest du hier.


Was zählt zu der Erhaltung und Instandhaltung der Wohnung?

Unter Instandhaltung versteht man Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des vertragsgemäßen Zustands der Wohnung erforderlich sind. Der Vermieter muss die Wohnung in einem vertragsgemäß Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten. Kosten für diese Reparaturen muss auch der Vermieter tragen.


Welche Reparaturen müssen Mieter selbst bezahlen?

Hier ist entscheidend ein Blick in den Mietvertrag. Falls die Renovierungs- oder Kleinreparaturklausel gültig ist, musst du bei Auszug die entsprechenden Arbeiten auf deine eigenen Kosten durchführen. Ob Reparaturen während der Mietzeit vom Vermieter bezahlt werden müssen, hängt davon ab was im Mietvertrag als entsprechender Zustand der Wohnung vereinigt wurde. Auch ein Übergabeprotokoll ist sehr hilfreich um festzuhalten, was Erhaltung ist und was nicht.


Wer zahlt für die Heizungsreparatur?

Wenn die Reparatur der Heizung notwendig ist (z.B. weil die Heizung defekt oder ausgefallen ist), muss der Vermieter die Kosten für die Heizungsreparatur tragen. Ein warmes Zuhause haben wir uns alle verdient. Eine kaputte oder nur schlecht funktionierende Heizung ist ein klarer Mietmangel. Mehr zum Thema defekte Heizung haben wir hier geschrieben.


Kann Mieter Badsanierung verlangen?

Rechtlich ist der Vermieter nur dazu verpflichtet, das Badezimmer instand zu halten. Das heißt, wenn etwas offensichtlich kaputt ist und das Bad nicht mehr normal benutzt werden kann, muss der Vermieter sich darum kümmern und auch die Reparaturen selbst bezahlen. Eine Modernisierung zu fordern aus ästhetischen oder Bequemlichkeitsgründen ist leider nicht möglich.


Digitaler Mieterschutz und kostenloses Renovierungscheck

Wer renoviert was, wie und warum? Das lässt sich nicht immer leicht beantworten. Wir bieten viele kostenlose Ratgeber: mehr Infos zum Thema Kleinreparaturen, Heizung oder Modernisierungt findest du genauso unter unseren Ratgebern wie eine Vergleichsübersicht.

Falls du aber nich viel Zeit zum Lesen hast, bietet MieterEngel auch einen kostenlosen Renovierungscheck an. Mit Hilfe einer neuartigen künstlichen Intelligenz können Renovierungsklauseln von Mietverträgen durchsucht werden. Du musst dich nur in unserem Portal anmelden, deinen Mietvertrag hochladen und innerhalb von wenigen Sekunden bekommst du schon den ersten Überblick. Der Prozess ist komplett digital und 100% kostenlos.




Der Check erfolgt komplett automatisiert durch einen Algorithmus und ersetzt keine Rechtsberatung. Die künstliche Intelligenz gleicht dabei das einprogrammierte Wissen mit dem Mietvertrag ab. Daher empfiehlt MieterEngel unbedingt danach einen der Partneranwälte zu befragen und gemeinsam die Renovierungsklauseln zu checken.