Kündigungsfrist Wohnung – Diese Fristen gelten bei der Kündigung von Mietverträgen


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In diesem Ratgeber findest du:


Im Mietrecht dreht es sich ständig um Fristen. Deadlines, die nicht überschritten werden dürfen und Zeiträume, die unbedingt eingehalten werden müssen. Manche Fristen schützen Mieter und andere scheinen unerträglich lang. Lese in diesem Ratgeber, welche Fristen Mieter rund um die Kündigung des Mietvertrags kennen müssen.


Kündigungsfrist für Mieter

Wenn du als Mieter in eine neue Wohnung umziehen willst, musst du deinen Vermieter zwölf Wochen vor dem geplanten Auszug informieren. Die Kündigungsfrist der Wohnung liegt für Mieter bei drei Monaten. Um die Kündigungsfrist einzuhalten, muss dein Vermieter das Kündigungsschreiben rechtzeitig erhalten. Im Mietvertrag kannst du mit deinem Vermieter eine kürzere Kündigungsfrist festlegen.

Zum Beispiel: Willst du am 31. Juli ausziehen, ist der Stichtag, an dem die Kündigung eingehen muss, der dritte Werktag im Monat Mai.

Kündigunsfrist Mieter
Kündigunsfrist Mieter

Wichtig: Eine längere Frist, die dir die Kündigung erschwert, ist dagegen nicht erlaubt. Es sei denn, es wurde ein Kündigungsausschluss vereinbart. Dann kannst du erst nach Ablauf einer festgelegten Mindestmietdauer kündigen. Damit du pünktlich ausziehen kannst, ist es wichtig die Kündigungsfrist einzuhalten. Wenn du unsicher bist, kannst du dich von unseren spezialisierten Partneranwälten zur richtigen Kündigungsfrist beraten lassen.



Fristen bei Sonderkündigung durch den Mieter

In wenigen Sonderfällen hast du als Mieter ein Sonderkündigungsrecht und kannst den Mietvertrag mit teils abweichenden Kündigungsfristen beenden. Wenn dein Vermieter eine Mieterhöhung oder weitreichende Modernisierung ankündigt, hast du das Recht am Ende des übernächsten Monats auszuziehen. Das entsprechende Kündigungsschreiben muss der Vermieter spätestens einen Monat vorher erhalten.

Zum Beispiel: Dein Vermieter ankündigt eine Mieterhöhung im Mai. Dann kannst du bis Ende Juni kündigen und dann Ende Juli ausziehen.

Das Recht zur Sonderkündigung besteht auch, wenn dein Vermieter die Untervermietung der Wohnung nicht gestattet oder, wenn ein Mieter verstirbt und du als Mitmieter oder Erbe die Wohnung nicht behalten willst. In beiden Fällen ist eine Kündigung mit Dreimonatsfrist möglich.

Fristen bei Sonderkündigung durch den Mieter

  • Mieterhöhung/ Modernisierung: 3 Monate, Vermieter muss Kündigung Ende des 2. Monats erhalten
  • Untervermietung nicht gestattet/ Tod des Mieters: 3 Monate

Checklisten
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Abgesehen davon, dass dein Vermieter das Mietverhältnis nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen kann, gelten für Vermieter weit strengere Kündigungsfristen, als für Mieter. Die Kündigungsfrist für Vermieter richtet sich danach, wie lange du in deiner Wohnung gewohnt hast und kann zwischen drei und neun Monaten betragen. Längere Kündigungsfristen oder ein Kündigungsausschluss können im Mietvertrag vereinbart werden.

Hinweis: Eine Kündigung vom Vermieter solltest du auch bei korrekter Kündigungsfrist nicht kommentarlos hinnehmen. Wir empfehlen die Kündigung von einem unserer erfahrenen Partneranwälte prüfen zu lassen. Ist die Forderung des Vermieters nicht wirksam, musst du nicht ausziehen.

Kündigungsfrist Vermieter
Kündigungsfrist Vermieter
Kündigungsfrist Vermieter
Kündigungsfrist Vermieter

Fristen bei Sonderkündigung durch den Vermieter

Auch Vermieter können in wenigen Fällen eine Sonderkündigung aussprechen. Wenn du mit deinem Vermieter im selben Ein- oder Zweifamilienhaus leben, kann dein Vermieter ohne Angabe eines Kündigungsgrundes kündigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist von drei bis neun Monaten verlängert sich in diesem Fall jedoch um drei Monate. Erwirbt der Vermieter ein Haus bei einer Zwangsversteigerung oder stirbt der letzte und einzige Mieter einer Wohnung, kann eine Kündigung der Erben mit Dreimonatsfrist folgen.


Kündigungsfrist bei Eigenbedarf des Vermieters

Für die Eigenbedarfskündigung gelten die üblichen gesetzlichen Kündigungsfristen für Vermieter. Bei einer Mietdauer von unter fünf Jahren kann Ihr Vermieter mit Dreimonatsfrist kündigen. Bei einem Mietverhältnis zwischen fünf und acht Jahren beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate. Ab acht Jahren schließlich neun Monate. Folgt die Eigenbedarfskündigung auf einen Eigentümerwechsel, bei dem die Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde, gilt dagegen eine Sperrfrist von mindestens drei Jahren.

Sperrfrist bei Verkauf und Umwandlung in eine Eigentumswohnung

Wenn das Miethaus, in dem du wohnst, in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird, brauchst du nicht mit einer sofortigen Kündigung des neuen Vermieters rechnen. Bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gilt eine gesetzliche Sperrfrist für Kündigungen von mindestens drei Jahren. Erst nach Ablauf der Frist kann der Vermieter beispielsweise wegen Eigenbedarf kündigen.

Hinweis: In Gebieten mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt kann die Kündigungssperrfrist auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. Eine Sperrfrist von 10 Jahren gilt beispielsweise in München, Berlin und Hamburg.


Frist für Kündigungswiderspruch

Wenn du eine Kündigung vom Vermieter erhältst, hast du das Recht dich auf die sogenannte Sozialklausel zu berufen und der Kündigung aus Härtegründen zu widersprechen. Mögliche Härtegründe sind beispielsweise schwere Krankheit, hohes Alter, Schwangerschaft oder niedriges Einkommen. Deinen Kündigungswiderspruch muss der Vermieter spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist erhalten. MieterEngel-Partneranwälte unterstützen dich zuverlässig dabei, gegen die Kündigung Widerspruch einzulegen.

Rechtsberatung zum Thema Kündigung

Bei der Kündigung des Mietvertrages ist das Einhalten der gesetzlichen – beziehungsweise vereinbarten – Fristen entscheidend. Nur wer die richtige Kündigungsfrist kann zum gewünschten Zeitpunkt ausziehen, oder muss die Wohnung zum geforderten Tag räumen. Wenn du unsicher bist, welche Frist in deinem speziellen Fall gilt, kannst du dich über MieterEngel von spezialisierten Anwälten beraten lassen.

Als Mitglied von MieterEngel ist die Beratung zu jedem Mietproblem in deiner Mitgliedschaft enthalten. Unsere Partneranwälte unterstützen dich zuverlässig, bei allen Fragen rund um das Thema Kündigung. Die Prüfung deiner Kündigung sowie die weitere Beratung sind in deiner Mitgliedschaft enthalten.