Mietspiegel einfach erklärt
Lese in diesem Ratgeber:
- Was ist ein Mietspiegel?
- Mietspiegel und Mietpreisbremse
- Was tun wenn es kein Mietspiegel gibt?
- Wie liest man den Mietspiegel?
- Mietspiegel und Kappungsgrenze
- Was, wenn meine Miete zu hoch ist?
Wer wissen will, ob seine Miete dank der Mietpreisbremse gesenkt werden kann, muss sich auch über den Mietspiegel informieren. Es wird in aller Regel ein Mietspiegel für jede größere Stadt erhoben. Dieser ist öffentlich verfügbar und leicht im Internet auffindbar. Doch wie dessen Zahlen genau zu verstehen und wie nutzt man dieses Wissen?
Was ist ein Mietspiegel?
Ein Mietspiegel ist nicht anderes als eine Tabelle, die über das Mietpreisniveau in einer Stadt oder einem Gebiet informiert. In der Tabelle werden Mietpreise erwähnt, die für bestimmte Wohnungstypen je nach Baujahr, Lage, Größe und Ausstattung gelten. Man sieht entweder einen durchschnittlichen Preis oder eine Preisspanne. Das wichtigste dabei: die Zahlen in dem Mietspiegel sind Nettopreise pro Quadratmeter.
Der Mietspiegel soll für Transparenz am Wohnungsmietmarkt sorgen und Informationen zum lokalen Mietpreisniveau für Mieter und Vermieter gleichermaßen bereitstellen. Er soll dafür sorgen, gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern zu vermeiden und gleiche Informationen für alle verfügbar zu machen.
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Mietspiegel und Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse gilt leider nicht überall. Wo sie jedoch gilt, darf die Miete nicht höher als zehn Prozent über dem örtlichen Mietspiegel liegen (auch hier gibt es aber Ausnahmen). Die Mietpreisbremse gilt für angespannte Wohnungsmärkte. Ob der Wohnungsmarkt als angespannt betrachtet wird oder nicht, entscheiden die Bundesländer.
Was tun wenn es kein Mietspiegel gibt?
Keine Gemeinde ist verpflichtet den Mietspiegel zu veröffentlichen und so kann es auch dazu kommen, dass es keinen gibt. Man muss dann die ortsübliche Vergleichsmiete berücksichtigen. Dies bedeutet, die Miethöhe orientiert sich an Preisen, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Existiert also kein Mietspiegel, lohnt sich ein Blick in die Mietdatenbank oder aber man besorgt sich am besten ein Gutachten von einem spezialisierten Anwalt.
Wie liest man den Mietspiegel?
Zuallererst benötigst du folgende Daten: Baujahr der Wohnung, Wohnfläche der Wohnung, Ausstattung und Wohnlage der Wohnung: das kannst du im Fall von Berlin über die Wohnlagenkarte hier überprüfen. Nachdem du die Adresse angegeben hast, musst du die Wohnfläche angeben. Jetzt siehst du schon die Mietpreisspanne. Wenn du darauf klickst, musst du noch die Merkmale der Wohnung, die mit der Ausstattung zu tun haben, bestimmen. Am Ende bekommst du die Vergleichsmiete!
Jeder Mietspiegel hat aber ein anderes Format. Manche Städte, wie Berlin, haben einen freundlichen Rechner bereitgestellt. In anderen kann es aber einfach eine große Tabelle werden. Normalerweise musst du deine Wohnung nach den vorher genannten Merkmalen klassifizieren um die Werte ablesen zu können. Wer aber durch die komplizierte Tabellen nicht durchblickt, kann sich als Mitglied immer an einer unseren Partneranwälte wenden und Hilfe holen.
Mietspiegel und Kappungsgrenze
Auch wenn die ortsübliche Vergleichsmiete noch nicht erreicht ist, darf der Vermieter die Miete nicht ohne weiteres auf Vergleichsniveau sofort anheben. Die gesetzlich vorgeschriebene Kappungsgrenze besagt, dass der Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent erhöhen darf. In vielen deutschen Städten und Gemeinden, wo der Wohnungsmarkt als ‘angespannt’ gilt, darf der Vermieter die Miete sogar nur um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöhen.
Was, wenn meine Miete zu hoch ist?
Falls du aus dem Mietspiegel ablesen konntest, dass deine Miete über dem üblichen Mietpreisniveau liegt, kann es gut sein, dass sie gesenkt werden muss. Die Miete selbst zu mindern solltest du aber nicht. Innerhalb unserer Mitgliedschaft kannst du durch unsere im Mietrecht erfahrenen Partneranwälte zu deiner Miethöhe und der Mietpreisbremse rechtlich beraten werden. Wir verfolgen das Ziel eine außergerichtliche Problemlösung herbeizuführen. Sollte das nicht möglich sein, steht es dir natürlich frei, über den Gerichtsweg die Höhe deiner Miete zu monieren. Ob dies in deinem Fall sinnvoll ist und alle weiteren aufkommenden Fragen, beantworten dir unsere Partneranwälte gerne. Wenn du das wünschst, setzen sie auch direkt ein Schreiben an deinen Vermieter auf, um deinem Anliegen mehr Nachdruck zu verleihen.