Mieterrechte: Darf der Vermieter einen Schlüssel behalten?

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Von Daria Krauzowicz

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In diesem Ratgeber:

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Die erste klare und eindeutige Antwort auf die Frage, ob der Vermieter einen Schlüssel zu Ihrer gemieteten Wohnung haben darf, lautet: absolut nicht. Grundsätzlich muss der Vermieter alle Schlüssel bei der Vermietung aushändigen und darf auch die Wohnung unter keinen Umständen ohne Erlaubnis betreten. Wie es aber häufig im Mietrecht vorkommt, gibt es auch hier einige Ausnahmen.


Wohnungsübergabe und Vermieterbesuche

Bei der Wohnungsübergabe müssen Vermieter dem Mieter sämtliche Schlüssel zur Wohnung übergeben. Laut DMB gehören dann nicht nur Haus- und Wohnungsschlüssel dazu, sondern auch Keller-, Briefkasten- und Garagenschlüssel. Theoretisch würde das auch keinen Sinn machen für den Vermieter die Schlüssel zu behalten, da er unerlaubt die Wohnung sowieso nicht betreten kann. Es muss eine vorherige Terminabsprache geben. Gründe um so einen Termin zu vereinbaren, könnten zum Beispiel die geplante Instandsetzung oder Mängelbeseitigung in der Wohnung oder das Ablesen des Strom- und Wasserzählers (bald wird es die aber nicht mehr geben) sein.

Achtung: Falls Sie in dem Mietvertrag eine Klausel finden, in der Vermieter sich das Recht behält einen Schlüssel zu der Wohnung zu behalten, ist das unzulässig.



Gibt es Ausnahmen, in denen der Vermieter einen Schlüssel zu der Wohnung behalten darf?

Die einzige Situation, in der der Vermieter die Wohnung ohne Absprache mit dem Mieter betreten darf, ist ein Notfall: Der Vermieter hat ein Recht darauf, die Wohnung zu betreten, wenn beispielsweise ein Wasserrohr oder eine Gasleitung gebrochen ist, um große Schäden verhindern zu können. Außer solche Situationen gibt es keine andere, in der es gerechtfertigt wäre, die Wohnung ohne Termin und ohne Erlaubnis zu betreten.


Was kann ich tun, wenn der Vermieter trotzdem einen Schlüssel behält?

Falls der Vermieter einen Schlüssel ohne Wissen des Mieter einbehält oder die Wohnung betritt, ist das ein möglicher Grund für eine fristlose Kündigung. Alternativ könnte der Mieter das Schloss für die Dauer des Mietverhältnisses austauschen. Falls die Wohnung ohne Erlaubnis betreten wurde, kann man auch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten, oder eben fristlos ausziehen.

Achtung: Der Vermieter kann von dem Mieter auch nicht verlangen, dass er den Schlüssel vor dem Abschluss des Mietvertrags aushändigt. So eine Klausel wäre im Mietvertrag unzulässig.


Mietvertrag vom Anwalt prüfen lassen

Das meiste hängt im Mietrecht vom Mietvertrag ab. Dementsprechend versuchen Vermieter häufig Klauseln, die für Mieter nachteilig sind, im Vertrag unterzubringen. Für Laien sind solche Fälle häufig schwer zu entdecken. Als Mieterschutz-Club wollen wir Sie vor solchen teuren Fällen schützen – die Prüfung Ihres Mietvertrags ist deshalb in der Mitgliedschaft bei MieterEngel enthalten.

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