Wohnen, Mieten und Vermieten sind Themen, die deutsche Gerichte in vielfältiger Weise häufig beschäftigen. Ein guter Mietrechtsschutz sorgt dafür, dass Sie nicht nur kompetente Hilfe durch Profis erhalten, sondern auch eine Menge Stress vermeiden. Idealerweise bewirkt ein rechtlicher Beistand sogar, dass eine Auseinandersetzung erst gar nicht vor Gericht kommt, sondern vorab einvernehmlich beigelegt wird. Die grundlegenden Regelungen zu Mietsachen finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab § 535 ffzusammengefasst. Im erstgenannten Paragrafen geht es explizit um „Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags“.
Die Erfahrung zeigt, dass viele Mieterinnen und Mieter in ihrem Leben einmal auf eine Vermietung oder Nachbarschaft treffen, die Konfliktpotenziale bergen. Auseinandersetzungen führen zwar nicht unbedingt dazu, dass wirklich ein Gericht bemüht werden muss, allerdings werden laut Deutschem Mieterbund jährlich knapp 200.000 Prozesse zu Mietrechtsangelegenheiten ausgetragen. Trotz rückläufiger Zahlen sind diese mietrechtlichen Streitigkeiten der häufigste Grund für Zivilprozesse. Mieterhöhungen, eine nicht zurückgezahlte Mietkaution und viele andere Punkte sind die Motivation für rechtliche Anstrengungen seitens der Mieterinnen und Mieter. Einen Überblick zu den Gegenständen der Auseinandersetzungen lesen Sie weiter unten in diesem Text im Punkt „Streitfälle“ genauer nach. Wenn der Streit nicht durch ein klärendes Gespräch oder eine für beide Seiten akzeptable Lösung überwunden wird, bleibt oftmals keine Alternative zu einer rechtlichen Auseinandersetzung. In diesem Moment ist eine Mietrechtsschutzversicherung Gold wert.
Das lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Schauen Sie in die Bedingungen Ihrer allgemeinen Rechtsschutzversicherung. Sollte hier nicht explizit erwähnt sein, dass auch mietrechtliche Angelegenheiten übernommen werden, ist unsere Mietrechtsschutzversicherung der beste Weg, um allen Eventualitäten gelassen begegnen zu können.
Anwaltskosten, Gerichtskosten für Auslagen und Co, aber auch die Kosten der gegnerischen Seite im Fall eines verlorenen Rechtsstreits gehen schnell in den vierstelligen Bereich. Wer nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, ist eher vorsichtig mit einer juristischen Auseinandersetzung. Um diesem Ungleichgewicht zu begegnen, schließen Sie unsere Mietrechtsschutzversicherung ab und bleiben mit dem Vermieter und anderen Parteien auf Augenhöhe. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche und Forderungen geltend zu machen.
Unsere Anwälte haben die Aufgabe, Sie zu beraten, wenn möglich, zu vermitteln und Sie im Ernstfall vor Gericht
zu unterstützen. Wird die Auseinandersetzung unvermeidlich, stehen Sie Ihrem Vermieter oder Nachbarn nicht
allein gegenüber, sondern dürfen sich auf die Expertise eines Fachanwalts verlassen.
Wir helfen bei folgenden Themen weiter:
MieterEngel unterstützt Sie in verschiedenen Phasen der Auseinandersetzung mit Ihrem Vermieter. Über unser
Mitgliedschaftsmodell wählen Sie das passende Format für sich aus. Die Laufzeit
beträgt 24
Monate. Abhängig vom gewählten Modell sind von der Beratung durch einen Ansprechpartner bis zum
anwaltlichen Beistand viele Dienstleistungen inbegriffen. Er informiert Sie, unterstützt Sie oder setzt
offizielle Schreiben an den Vermieter auf.
Modelle:
Ehe es zu einer Gewährung des Rechtsschutzes kommt, bei dem eine gerichtliche Anstrengung unternommen wird,
muss es ernsthafte Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung geben. Hier wird von einer
außergerichtlichen Streitbeilegung durch den Versicherungsnehmer (oft unter Hilfestellung des Anwalts)
gesprochen. Scheitert der Versuch, läuft der rechtliche Apparat an.
Eine weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Mietrechtsschutzversicherung ist der
Zeitpunkt des Bedarfs. Die Ansprüche auf Rechtsschutz bestehen dann, wenn der Versicherte, der Gegner oder ein
Dritter einen Verstoß gegen Rechtspflichten begangen hat oder begangen haben soll. Dies muss mindestens drei
Monate nach Beginn des Versicherungsschutzes (Wartezeit) und vor dessen Beendigung eintreten.
Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen längeren Zeitraum, ist dessen Beginn
maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der
erste entscheidend. Wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor
Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung eingetreten ist.
Die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist Gegenstand der Versicherung. Dazu gehören auch
gesetzlich vorgeschriebene Schlichtungsverfahren (§ 15a EGZPO), die einem
Klageverfahren vorausgehen. Gegenstand sind jeweils entweder das Wohnungs-, Miet- oder
Pachtverhältnis in der Eigenschaft als Mieter, Untermieter oder Pächter gegenüber dem
Vermieter oder Verpächter. Es besteht kein Versicherungsschutz für Kosten der außergerichtlichen
Interessenwahrnehmung.
Der Versicherungsschutz gilt für die selbst bewohnte und angemeldete Erstwohnung,
einschließlich einer im Wohnungsmietvertrag mitgemieteten Garage. Versichert sind ferner Rechtsschutzfälle,
die im Kontext mit der Eigennutzung stehen, auch soweit sie erst nach dem Auszug aus dem bisherigen Objekt
eintreten. Das Gleiche gilt für Rechtsschutzfälle, die sich auf das neue Objekt beziehen und vor dessen
geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten.
Selbst bewohnte Zweitwohnungen, Ferienwohnungen, über einen gesonderten Vertrag gemietete Garagen und
Pkw-Einstellplätze sind nur unter folgender Voraussetzung versichert: Wenn sie als weiteres Miet- oder
Pachtobjekt durch Anmeldung des Versicherungsnehmers und Bestätigung des Versicherers in
Textform in den Versicherungsschutz aufgenommen worden sind.
Nicht versichert sind ausschließlich zu Gewerbe- oder Freiberufszwecken gemietete
Objekte. Wird eine angemeldete Mietsache teils zu versicherten, teils zu nicht versicherten Zwecken
genutzt, besteht anteiliger Deckungsschutz im Verhältnis der ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten
Quadratmeterzahl zur Quadratmeterzahl des Gesamtobjekts. Dazu gehören ebenso die im selben Vertrag gemieteten
Garagen.
Die vier maßgeblichen Punkte für Sie zusammengefasst:
In den folgenden sieben Punkten wird erläutert, wann der Rechtsschutz nicht greift:
Wenn ein Schadensfall eintritt, wenden Sie sich bitte an Ihren Partneranwalt. Nach dessen Einschätzung wird
Ihr Fall an die Allianz-Versicherung weitergeleitet. Haben Sie Fragen zum Verfahren oder
Erläuterungsbedarf zu den Leistungen und Einschätzungen? Dann kommen Sie gern auf uns zu. Das Team
von MieterEngel hilft Ihnen sofort weiter und klärt viele Sachverhalte im vertrauensvollen Kundengespräch auf.
Wenn Ihre privaten Interessen betroffen sind, haben Sie auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim
Ombudsmann für Versicherungen zu führen. Anschrift: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006
Berlin.
Mieter haben unterschiedliche Möglichkeiten eine Mietrechtsschutzversicherung abzuschließen. Mietrechtsschutz
kann als Einzelversicherung oder in Kombination mit anderen Versicherungen, wie einer
Privatrechtsschutzversicherung oder einer Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Die Kosten
für Mietrechtsschutzversicherungen fallen deshalb recht unterschiedlich aus. Besonders günstig ist es für
Mieter in eine Gruppenmietrechtsschutzversicherung einzutreten.
Als Mitglied von MieterEngel können Sie sich über einen Gruppenversicherungs-Rechtsschutzvertrag der
Allianz versichern. MieterEngel-Mitglieder werden bei Fragen und Problemen rund um das Thema
Mietrecht ohne Wartezeiten von unseren Partneranwälten außergerichtlich beraten. Dabei spielt es keine Rolle,
ob das Problem schon vor Beginn der Mitgliedschaft bestand, oder ob es sich um ein neues Problem handelt. Für
unseren außergerichtlichen Mieterschutz gelten keine Sperrfristen oder Wartezeiten.
Mietrechtsschutzversicherungen sind dagegen in der Regel mit einer Wartezeit von drei bis sechs Monaten
verbunden. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Leistung der Versicherung erst nach Ablauf der
entsprechenden Frist in Anspruch nehmen kann. Für die Gruppenrechtsschutzversicherung der Allianz gilt eine
Wartezeit von drei Monaten. Nach Ablauf der Frist sind Sie im Rahmen der
Versicherungsbedingungen auch für die Vertretung vor Gericht voll abgesichert.
Die meisten Mieter geraten im Laufe der Jahre in Streit mit ihrem Vermieter. Nicht immer
enden solche Auseinandersetzungen vor Gericht. Dennoch werden in Deutschland laut FAZ jedes Jahr rund 250.000
Prozesse zu Mietrechtsangelegenheiten ausgetragen. Obwohl die Zahlen seit Jahren rückläufig sind, sind
mietrechtliche Streitigkeiten der häufigste Grund für Zivilprozesse. Vor Gericht wird häufig wegen
Vertragsverletzungen, Betriebskosten, Mietkaution oder Mieterhöhungen gestritten.
Wollen sich Mieter gegen Sturheit oder Rechtswidrigkeiten ihres Vermieters wehren, bleibt manchmal nur der Weg
zum Prozess. Kommt es zum Gerichtsstreit, ist es für Mieter sehr wichtig, über eine
Mietrechtsschutzversicherung zu verfügen. Anwaltskosten, Gerichtskosten und Kosten für die gegnerische Seite
belaufen sich schnell auf mehrere Tausend Euro. Wenn Sie über eine allgemeine Rechtsschutzversicherung
verfügen, sollten Sie unbedingt prüfen, ob Ihre Versicherung auch die Kosten für mietrechtliche
Angelegenheiten übernimmt, denn häufig muss der Faktor Mietrecht zusätzlich kostenpflichtig abgesichert
werden.
Mietrechtsschutzversicherungen stärken Mieter und schützen sie davor Ungerechtigkeiten des Vermieters
hinnehmen zu müssen, nur weil sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, einen Mietrechtsprozess
auf eigene Kosten auszufechten. Mit einer Mietrechtsschutzversicherung im Rücken, können sich Mieter und
Vermieter sich in allen Angelegenheiten auf Augenhöhe begegnen.
Mieter haben unterschiedliche Möglichkeiten eine Mietrechtsschutzversicherung
abzuschließen. Mietrechtsschutz kann als Einzelversicherung oder in Kombination mit anderen Versicherungen,
wie einer Privatrechtsschutzversicherung oder einer Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.
Die
Kosten für Mietrechtsschutzversicherungen fallen deshalb recht unterschiedlich aus. Besonders günstig ist es
für Mieter in eine Gruppenmietrechtschutzversicherung einzutreten. Als Mitglied von MieterEngel können Sie
sich über einen Gruppenversicherungs-Rechtsschutzvertrag der Allianz versichern.
MieterEngel-Mitglieder können sich bei Fragen und Problemen rund um das Thema Mietrecht ohne Wartezeiten von
unseren Partneranwälten außergerichtlich beraten lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Problem schon
vor
Beginn der Mitgliedschaft bestand, oder ob es sich um ein neues Problem handelt. Für unseren
außergerichtlichen Mieterschutz gelten keine Sperrfristen oder Wartefristen.
Mietrechtsschutzversicherungen sind dagegen in der Regel mit einer Wartezeit von drei bis sechs Monaten
verbunden. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Leistung der Versicherung erst nach Ablauf der
entsprechenden Frist in Anspruch nehmen kann. Für die Gruppenrechtsschutzversicherung der Allianz besteht
gilt
eine Wartezeit von drei Monaten. Nach Ablauf der Frist sind Sie im Rahmen der Versicherungsbedingungen auch
für die Vertretung vor Gericht voll abgesichert.
Montag bis Freitag,
von 8.00 bis 18.30 Uhr, sowie
samstags, 11.00 bis 15.00 Uhr.
Wir helfen Ihnen gerne weiter und beantworten Fragen zur Mitgliedschaft.