Über MieterEngel Mietrechtsschutz­versicherung und persönlichen Partneranwalt finden


Ärger sowohl mit dem Vermieter als auch mit Nachbarn vorbeugen!
Im Streitfall nicht auf Anwaltskosten und Gerichtskosten sitzen bleiben!
Jetzt versichern und in Zukunft sicher und sorgenfrei wohnen!

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im Pro- und Premium-Produkt erhalten.

Mietrechtsschutz­versicherung für private Mieter:

Wohnen, Mieten und Vermieten sind Themen, die deutsche Gerichte in vielfältiger Weise häufig beschäftigen. Ein guter Mietrechtsschutz sorgt dafür, dass Sie nicht nur kompetente Hilfe durch Profis erhalten, sondern auch eine Menge Stress vermeiden. Idealerweise bewirkt ein rechtlicher Beistand sogar, dass eine Auseinandersetzung erst gar nicht vor Gericht kommt, sondern vorab einvernehmlich beigelegt wird. Die grundlegenden Regelungen zu Mietsachen finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab § 535 ffzusammengefasst. Im erstgenannten Paragrafen geht es explizit um „Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags“. 

Warum lohnt sich eine Mietrechtsschutzversicherung?

Die Erfahrung zeigt, dass viele Mieterinnen und Mieter in ihrem Leben einmal auf eine Vermietung oder Nachbarschaft treffen, die Konfliktpotenziale bergen. Auseinandersetzungen führen zwar nicht unbedingt dazu, dass wirklich ein Gericht bemüht werden muss, allerdings werden laut Deutschem Mieterbund jährlich knapp 200.000 Prozesse zu Mietrechtsangelegenheiten ausgetragen. Trotz rückläufiger Zahlen sind diese mietrechtlichen Streitigkeiten der häufigste Grund für Zivilprozesse. Mieterhöhungen, eine nicht zurückgezahlte Mietkaution und viele andere Punkte sind die Motivation für rechtliche Anstrengungen seitens der Mieterinnen und Mieter. Einen Überblick zu den Gegenständen der Auseinandersetzungen lesen Sie weiter unten in diesem Text im Punkt „Streitfälle“ genauer nach.  Wenn der Streit nicht durch ein klärendes Gespräch oder eine für beide Seiten akzeptable Lösung überwunden wird, bleibt oftmals keine Alternative zu einer rechtlichen Auseinandersetzung. In diesem Moment ist eine Mietrechtsschutzversicherung Gold wert.

Reicht eine allgemeine Rechtsschutzversicherung aus?

Das lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Schauen Sie in die Bedingungen Ihrer allgemeinen Rechtsschutzversicherung. Sollte hier nicht explizit erwähnt sein, dass auch mietrechtliche Angelegenheiten übernommen werden, ist unsere Mietrechtsschutzversicherung der beste Weg, um allen Eventualitäten gelassen begegnen zu können.

Keine Sorgen aufgrund fehlender Mittel

Anwaltskosten, Gerichtskosten für Auslagen und Co, aber auch die Kosten der gegnerischen Seite im Fall eines verlorenen Rechtsstreits gehen schnell in den vierstelligen Bereich. Wer nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, ist eher vorsichtig mit einer juristischen Auseinandersetzung. Um diesem Ungleichgewicht zu begegnen, schließen Sie unsere Mietrechtsschutzversicherung ab und bleiben mit dem Vermieter und anderen Parteien auf Augenhöhe. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche und Forderungen geltend zu machen.

Welche Streitfälle und Anliegen werden durch eine Mietrechtsschutzversicherung abgedeckt?

Unsere Anwälte haben die Aufgabe, Sie zu beraten, wenn möglich, zu vermitteln und Sie im Ernstfall vor Gericht zu unterstützen. Wird die Auseinandersetzung unvermeidlich, stehen Sie Ihrem Vermieter oder Nachbarn nicht allein gegenüber, sondern dürfen sich auf die Expertise eines Fachanwalts verlassen.
Wir helfen bei folgenden Themen weiter:

  • Vermieter weigert sich, eine Kaution (fristgerecht) zurückzuzahlen
  • Streit beim Auszug: Instandsetzung und Renovierung einer Wohnung
  • Vermieter unterlässt zügige Hilfe bei schweren Mängeln wie Schimmel oder einer defekten Heizung
  • Mietminderungen werden seitens des Vermieters nicht akzeptiert
  • Kündigungen wegen Eigenbedarfs
  • unrechtmäßige Mieterhöhungen

In diesen und weiteren Fällen sind Sie durch unsere Mietrechtsschutzversicherung geschützt und müssen sich keine Sorgen um hohe Anwalts- oder Gerichtskosten machen!

Welche Kosten kommen mit der Mietrechtsschutzversicherung auf mich zu?

MieterEngel unterstützt Sie in verschiedenen Phasen der Auseinandersetzung mit Ihrem Vermieter. Über unser Mitgliedschaftsmodell wählen Sie das passende Format für sich aus. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Abhängig vom gewählten Modell sind von der Beratung durch einen Ansprechpartner bis zum anwaltlichen Beistand viele Dienstleistungen inbegriffen. Er informiert Sie, unterstützt Sie oder setzt offizielle Schreiben an den Vermieter auf.

Modelle:

  • Basis: 89 Euro jährlich
  • Pro: 109 Euro jährlich
  • Premium: 149 Euro jährlich

Die Allianz Versicherungs-AG versichert über einen Gruppenversicherungs-Rechtsschutzvertrag private Mieter, die sich über MieterEngel bei den Partneranwälten angemeldet haben. Bei Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung wird unabhängig vom Streitwert nur eine Selbstbeteiligung von 150 Euro fällig.

Wann greift die Mietrechtsschutzversicherung?

Ehe es zu einer Gewährung des Rechtsschutzes kommt, bei dem eine gerichtliche Anstrengung unternommen wird, muss es ernsthafte Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung geben. Hier wird von einer außergerichtlichen Streitbeilegung durch den Versicherungsnehmer (oft unter Hilfestellung des Anwalts) gesprochen. Scheitert der Versuch, läuft der rechtliche Apparat an.
Eine weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Mietrechtsschutzversicherung ist der Zeitpunkt des Bedarfs. Die Ansprüche auf Rechtsschutz bestehen dann, wenn der Versicherte, der Gegner oder ein Dritter einen Verstoß gegen Rechtspflichten begangen hat oder begangen haben soll. Dies muss mindestens drei Monate nach Beginn des Versicherungsschutzes (Wartezeit) und vor dessen Beendigung eintreten.

Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen längeren Zeitraum, ist dessen Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend. Wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung eingetreten ist.

Umfang des Versicherungsschutzes

Die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist Gegenstand der Versicherung. Dazu gehören auch gesetzlich vorgeschriebene Schlichtungsverfahren (§ 15a EGZPO), die einem Klageverfahren vorausgehen. Gegenstand sind jeweils entweder das Wohnungs-, Miet- oder Pachtverhältnis in der Eigenschaft als Mieter, Untermieter oder Pächter gegenüber dem Vermieter oder Verpächter. Es besteht kein Versicherungsschutz für Kosten der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung.
Der Versicherungsschutz gilt für die selbst bewohnte und angemeldete Erstwohnung, einschließlich einer im Wohnungsmietvertrag mitgemieteten Garage. Versichert sind ferner Rechtsschutzfälle, die im Kontext mit der Eigennutzung stehen, auch soweit sie erst nach dem Auszug aus dem bisherigen Objekt eintreten. Das Gleiche gilt für Rechtsschutzfälle, die sich auf das neue Objekt beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten. 

Selbst bewohnte Zweitwohnungen, Ferienwohnungen, über einen gesonderten Vertrag gemietete Garagen und Pkw-Einstellplätze sind nur unter folgender Voraussetzung versichert: Wenn sie als weiteres Miet- oder Pachtobjekt durch Anmeldung des Versicherungsnehmers und Bestätigung des Versicherers in Textform in den Versicherungsschutz aufgenommen worden sind. 
Nicht versichert sind ausschließlich zu Gewerbe- oder Freiberufszwecken gemietete Objekte. Wird eine angemeldete Mietsache teils zu versicherten, teils zu nicht versicherten Zwecken genutzt, besteht anteiliger Deckungsschutz im Verhältnis der ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Quadratmeterzahl zur Quadratmeterzahl des Gesamtobjekts. Dazu gehören ebenso die im selben Vertrag gemieteten Garagen. 

Wann greift die Allianz-Immobilien-Rechtsschutz für die selbst bewohnte Wohneinheit nach Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung?

Die vier maßgeblichen Punkte für Sie zusammengefasst:

  1. Inbegriffen ist die gesetzliche Vergütung eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwalts. Es ist nicht erforderlich, dass der Rechtsanwalt am Ort des zuständigen Gerichts wohnhaft oder bei diesem Gericht zugelassen ist. In diesen Fällen trägt die Allianz-Rechtsschutz die gesetzliche Vergütung jedoch nur, soweit sie auch bei Tätigkeit eines am Ort des zuständigen Gerichts wohnhaften oder bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalts entstanden wäre. 
    Wohnt der Versicherte mehr als 100 km vom zuständigen Gericht entfernt und erfolgt eine gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen, trägt die Allianz-Rechtsschutzversicherung auch weitere Rechtsanwaltskosten. Das erfolgt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der lediglich den Verkehr des Versicherten mit dem Prozessbevollmächtigten führt.
  2. Zur Leistung zählt weiterhin die Vergütung aus einer Honorarvereinbarung des Versicherten mit einem für ihn tätigen Rechtsanwalt. Das gilt jedoch nur in Höhe der gesetzlichen Vergütung, die ohne Honorarvereinbarung entstanden wäre und von der Allianz-Rechtsschutzversicherung im Rahmen von Punkt 1 getragen werden müsste.
  3. Überdies werden die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers übernommen. In gerichtlichen Schiedsverfahren einschließlich der Verfahren zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels werden die Kosten des Schiedsgerichts nur bis zur eineinhalbfachen Höhe der Kosten, die vor dem zuständigen staatlichen Gericht erster Instanz zu übernehmen wären, getragen.
  4. Gegenstand der Versicherungsleistung sind außerdem die dem Gegner bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstandenen Kosten. Das trifft zu, soweit der Versicherte zu deren Erstattung verpflichtet ist.


Die Allianz-Immobilien-Rechtsschutz für die selbst bewohnte Wohneinheit hat die Leistungen zu erbringen, sobald der Versicherte wegen der Kosten in Anspruch genommen wird.

Wann greift die Allianz-Immobilien-Rechtsschutz für die selbst bewohnte Wohneinheit nicht?

In den folgenden sieben Punkten wird erläutert, wann der Rechtsschutz nicht greift:

  1. Nicht erstattet oder übernommen werden Kosten, die aufgrund einer gütlichen Einigung, insbesondere eines Vergleichs, nicht dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen entsprechen. Gleiches gilt für Kosten, deren Übernahme durch den Versicherten nach der Rechtslage nicht erforderlich ist.
  2. Ebenfalls nicht Bestandteil der Leistungen sind Kosten, die im Rahmen einer einverständlichen Regelung für Forderungen, die selbst nicht rechtshängig waren, anfallen. 
  3. Nicht gedeckt sind Kosten der Zwangsvollstreckung für mehr als drei Anträge auf Vollstreckung oder Vollstreckungsabwehr je Vollstreckungstitel. Zudem sind die Kosten für solche Anträge, soweit diese später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels gestellt werden, nicht inbegriffen.
  4. Der Rechtsschutz betrifft keine Kosten, zu deren Übernahme ein Dritter aufgrund anderer als unterhaltsrechtlicher Vorschriften verpflichtet ist, soweit keine Erstattungsansprüche auf die Allianz-Rechtsschutzversicherung übergegangen sind oder der Versicherte nicht nachweist, dass er den Dritten vergeblich schriftlich zur Zahlung aufgefordert hat.
  5. Ebenso fallen die Kosten, zu deren Übernahme ein Dritter verpflichtet wäre, wenn keine Rechtsschutzversicherung bestünde, nicht in unseren Versicherungsschutz.
  6. Nicht inbegriffen sind Kosten, soweit der Versicherte zu deren Übernahme nur deshalb verpflichtet ist, weil der Gegner Forderungen durch Widerklage geltend macht. Das gilt auch für Forderungen, die er zur Anfechtung stellt, für deren Abwehr entweder nach diesen Bedingungen kein Versicherungsschutz zu gewähren ist oder ein Dritter die Kosten zu tragen hat, die dem Versicherten entstehen.
  7. Alle Kosten, die auf den nicht versicherten Teil von Schadensfällen entfallen, müssen selbst getragen werden. Die Höchstgrenze für die Leistungen der Versicherung liegt bei 60.000 Euro pro Versicherungsjahr.

Fragen zur Versicherungsleistung: Wie gehe ich im Schadensfall vor? 

Wenn ein Schadensfall eintritt, wenden Sie sich bitte an Ihren Partneranwalt. Nach dessen Einschätzung wird Ihr Fall an die Allianz-Versicherung weitergeleitet. Haben Sie Fragen zum Verfahren oder Erläuterungsbedarf zu den Leistungen und Einschätzungen? Dann kommen Sie gern auf uns zu. Das Team von MieterEngel hilft Ihnen sofort weiter und klärt viele Sachverhalte im vertrauensvollen Kundengespräch auf.
Wenn Ihre privaten Interessen betroffen sind, haben Sie auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen zu führen. Anschrift: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin.

Fazit: Das bietet Ihnen eine Mietrechtsschutzversicherung der Allianz bei MieterEngel

Mieter haben unterschiedliche Möglichkeiten eine Mietrechtsschutzversicherung abzuschließen. Mietrechtsschutz kann als Einzelversicherung oder in Kombination mit anderen Versicherungen, wie einer Privatrechtsschutzversicherung oder einer Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Die Kosten für Mietrechtsschutzversicherungen fallen deshalb recht unterschiedlich aus. Besonders günstig ist es für Mieter in eine Gruppenmietrechtsschutzversicherung einzutreten.

Als Mitglied von MieterEngel können Sie sich über einen Gruppenversicherungs-Rechtsschutzvertrag der Allianz versichern. MieterEngel-Mitglieder werden bei Fragen und Problemen rund um das Thema Mietrecht ohne Wartezeiten von unseren Partneranwälten außergerichtlich beraten. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Problem schon vor Beginn der Mitgliedschaft bestand, oder ob es sich um ein neues Problem handelt. Für unseren außergerichtlichen Mieterschutz gelten keine Sperrfristen oder Wartezeiten.

Mietrechtsschutzversicherungen sind dagegen in der Regel mit einer Wartezeit von drei bis sechs Monaten verbunden. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Leistung der Versicherung erst nach Ablauf der entsprechenden Frist in Anspruch nehmen kann. Für die Gruppenrechtsschutzversicherung der Allianz gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Nach Ablauf der Frist sind Sie im Rahmen der Versicherungsbedingungen auch für die Vertretung vor Gericht voll abgesichert.

So funktioniert´s:
1. ANMELDEN
Einfach Anmeldeformular ausfüllen und Mitgliedschaft & Versicherung buchen.
2. FRAGE STELLEN
Von der Couch aus Ihre individuelle Frage an den Rechtsanwalt stellen.
3. BERATUNG ERHALTEN
Umfassende Rechtsberatung erhalten und für die Zukunft abgesichert sein.

Warum lohnt sich eine Mietrechtsschutzversicherung?

Die meisten Mieter geraten im Laufe der Jahre in Streit mit ihrem Vermieter. Nicht immer enden solche Auseinandersetzungen vor Gericht. Dennoch werden in Deutschland laut FAZ jedes Jahr rund 250.000 Prozesse zu Mietrechtsangelegenheiten ausgetragen. Obwohl die Zahlen seit Jahren rückläufig sind, sind mietrechtliche Streitigkeiten der häufigste Grund für Zivilprozesse. Vor Gericht wird häufig wegen Vertragsverletzungen, Betriebskosten, Mietkaution oder Mieterhöhungen gestritten.

Wollen sich Mieter gegen Sturheit oder Rechtswidrigkeiten ihres Vermieters wehren, bleibt manchmal nur der Weg zum Prozess. Kommt es zum Gerichtsstreit, ist es für Mieter sehr wichtig, über eine Mietrechtsschutzversicherung zu verfügen. Anwaltskosten, Gerichtskosten und Kosten für die gegnerische Seite belaufen sich schnell auf mehrere Tausend Euro. Wenn Sie über eine allgemeine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie unbedingt prüfen, ob Ihre Versicherung auch die Kosten für mietrechtliche Angelegenheiten übernimmt, denn häufig muss der Faktor Mietrecht zusätzlich kostenpflichtig abgesichert werden.

Mietrechtsschutzversicherungen stärken Mieter und schützen sie davor Ungerechtigkeiten des Vermieters hinnehmen zu müssen, nur weil sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, einen Mietrechtsprozess auf eigene Kosten auszufechten. Mit einer Mietrechtsschutzversicherung im Rücken, können sich Mieter und Vermieter sich in allen Angelegenheiten auf Augenhöhe begegnen.

Mietrechtsschutzversicherungen im Vergleich

Mieter haben unterschiedliche Möglichkeiten eine Mietrechtsschutzversicherung abzuschließen. Mietrechtsschutz kann als Einzelversicherung oder in Kombination mit anderen Versicherungen, wie einer Privatrechtsschutzversicherung oder einer Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Die Kosten für Mietrechtsschutzversicherungen fallen deshalb recht unterschiedlich aus. Besonders günstig ist es für Mieter in eine Gruppenmietrechtschutzversicherung einzutreten. Als Mitglied von MieterEngel können Sie sich über einen Gruppenversicherungs-Rechtsschutzvertrag der Allianz versichern.

MieterEngel-Mitglieder können sich bei Fragen und Problemen rund um das Thema Mietrecht ohne Wartezeiten von unseren Partneranwälten außergerichtlich beraten lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Problem schon vor Beginn der Mitgliedschaft bestand, oder ob es sich um ein neues Problem handelt. Für unseren außergerichtlichen Mieterschutz gelten keine Sperrfristen oder Wartefristen.

Mietrechtsschutzversicherungen sind dagegen in der Regel mit einer Wartezeit von drei bis sechs Monaten verbunden. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Leistung der Versicherung erst nach Ablauf der entsprechenden Frist in Anspruch nehmen kann. Für die Gruppenrechtsschutzversicherung der Allianz besteht gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Nach Ablauf der Frist sind Sie im Rahmen der Versicherungsbedingungen auch für die Vertretung vor Gericht voll abgesichert.

Noch Fragen? Wir sind für Sie da.

Telefon 030 5557 1887

Montag bis Freitag,
von 8.00 bis 18.30 Uhr, sowie
samstags, 11.00 bis 15.00 Uhr.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter und beantworten Fragen zur Mitgliedschaft.

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