Nebenkostenabrechnung vom Fachanwalt prüfen lassen – mit Geld zurück Garantie!

Zum Festpreis für nur 59 Euro

90% der Nebenkostenabrechnungen sind überhöht. Mieter zahlen jedes Jahr im Schnitt 300 € zu viel.

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Bekannt aus:
Bild am Sonntag Süddeutsche Zeitung Bayerischer Rundfunk N24 Doku Gefördert durch: EFRE
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Jetzt vom Partneranwalt Neben­kosten­ab­rechnung prüfen lassen:

Prüfung nach aktueller Rechtslage
Prüfung auf rechnerische Fehlerfreiheit der Abrechnung
Prüfung der Umlageschlüssel und deren korrekte Anwendung
Prüfung der Umlegbarkeit der Kostenpunkte
im Abgleich mit dem Mietvertrag
Prüfung aller formellen Anforderungen des Gesetzgebers
Prüfung der getätigten Vorauszahlungen und
deren korrekte Berücksichtigung
Prüfung der Heizkostenabrechnung
Prüfung der Einhaltung aller Fristen
Prüfungsbericht vom Fachanwalt inklusive Handlungsempfehlung
und Musteranschreiben an den Vermieter

Jetzt für nur 59 €

Prüfung der aktuellen Nebenkostenabrechnung
mit Geld-zurück-Garantie*

*Wenn Ihre Nebenkostenabrechnung fehlerfrei und ordnungsgemäß erstellt wurde erhalten Sie Ihr Geld zurück.

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So einfach geht’s:

Was kann bei der Prüfung herauskommen?

1. Option:
Keine Fehler gefunden

Ihre Abrechnung wurde ordnungsgemäß
erstellt und beeinhaltet keine Fehler.

100% Rückerstattung


2. Option:
Fehler gefunden

Detaillierten Prüfungsbericht vom
Fachanwalt inkl. Handlungsempfehlung
und Musterschreiben erhalten.

Sie zweifeln an der Höhe Ihrer Nebenkosten­abrechnung?

Lassen Sie sich von unseren Partneranwälten beraten, denn etwa jede zweite Nebenkostenabrechnung ist fehlerhaft.

Typische Fehler in Nebenkosten­abrechnungen

  • Verspätete Abrechnung

    Der Vermieter darf sich nicht ewig Zeit mit der Abrechnung der Betriebskosten lassen. § 566 Abs. 3 BGB regelt, dass die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens nach Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen muss. Ist die Nebenkostenabrechnung zum Beispiel für das Jahr 2020, endet der Abrechnungszeitraum am 31.12.2020. Somit muss der Mieter die Abrechnung spätestens am 31.12.2021 erhalten. Hierfür ist der Zugang beim Mieter entscheidend. Bei Einwurf der Abrechnung in den Briefkasten, kommt es auf die Uhrzeit an. Denn ein Zugang beim Mieter wird nur dann angenommen, wenn üblicherweise noch mit einem Öffnen des Briefkastens am selben Tag gerechnet werden kann. Dies ist bei Einwurf nach 19 Uhr grundsätzlich zu verneinen. Ist die Nebenkostenabrechnung verspätet, kann der Vermieter daraus in der Regel keine Forderungen mehr stellen. Ein Guthaben der Mieterin oder des Mieters muss er aber trotzdem auszahlen.

  • Abweichung vom Mietvertrag

    Ihr Vermieter darf nur die Kostenpositionen mit Ihnen abrechnen, die im Mietvertrag vereinbart wurden. Tauchen in der Nebenkostenabrechnung plötzlich Kosten auf, die vorab nicht vereinbart waren, müssen Sie diese auch nicht bezahlen!

  • Abrechnung nicht umlagefähiger Nebenkosten

    Ihr Vermieter darf nicht alle Kosten auf die Mieter abwälzen, die ihm durch den Besitz und die Bewirtschaftung einer Wohnung oder eines Wohnhauses entstehen. Ihr Vermieter darf nur regelmäßig anfallende Kosten mit Ihnen abrechnen. Ausgaben wie Reparaturen, die nur einmal anfallen, muss der Vermieter dagegen selbst tragen!

  • Falsche Anwendung des Verteilerschlüssels

    Welchen Anteil von den gesamten Nebenkosten Sie bezahlen müssen, hängt vom Verteilerschlüssel ab. Ihr Vermieter kann die Nebenkosten in Abhängigkeit von Ihrem individuellen Verbrauch, der Größe Ihres Haushaltes, der Fläche Ihrer Wohnung oder Ihrem Anteil an den Wohneinheiten, auf Sie umlegen. Bei der Abrechnung darf Ihr Vermieter immer nur einen Verteilerschlüssel verwenden. Welcher das bei Ihnen ist, steht in Ihrem Mietvertrag. Einzige Ausnahme sind die Heiz- und Warmwasserkosten! Hier muss der Vermieter laut Gesetz mindestens 50% der Kosten abhängig vom Verbrauch abrechnen.

  • Rechenfehler

    Nebenkostenabrechnungen sind häufig viele Seiten lang und voll mit kleingedruckten Zahlen. Gerade bei großen Häusern mit vielen Mietparteien müssen unzählige Einzelrechnungen voller krummer Beträge berücksichtig und prozentual auf alle Mieter umgelegt werden. Bei so vielen Zahlen können leicht Rechenfehler passieren, die für Mieter teuer werden können!

  • Vernachlässigen von Vorauszahlungen

    Bei der Abrechnung der Nebenkosten müssen nicht nur alle angefallenen Kosten richtig aufgelistet und umgelegt werden. Ihr Vermieter muss auch berücksichtigen, welche Kosten Sie schon vorab gezahlt haben. Die meisten Mieter zahlen mit der Miete monatliche Abschlagszahlungen für Nebenkosten an ihren Vermieter.


Gut zu wissen:

Sie können Einwendungen gegen Ihre
Nebenkostenabrechnung bis zu 12 Monate
rückwirkend
melden.

 

Selbst wenn Sie die Nachzahlung
schon getätigt haben.


 

Wichtige Informationen zum Thema Nebenkostenabrechnung

MieterEngel selbst führt keine Rechtsberatung durch. Die Rechtsberatung findet durch einen ausgewählten Partneranwalt oder eine Partneranwältin statt. Name und Adresse des Partneranwalts sind im Check-out ausgewiesen. Alle Partneranwälte werden von MieterEngel vor der Zusammenarbeit geprüft und haben mindestens 5 Jahre Praxiserfahrung als Rechtsanwalt im Mietrecht. Über 80 % der Anwälte sind Fachanwälte im Mietrecht oder haben einen Doktortitel. Als MieterEngel Mitglied bekommen Sie zum Beginn Ihrer Mitgliedschaft eine erfahrene Partneranwältin oder -Anwalt zur Seite gestellt. Er oder sie ist auf Mietrecht spezialisiert und betreut Sie während der gesamten Mitgliedschaft persönlich. Egal, ob Rückfrage zum selben Thema oder Beratung zu einer völlig neuen Mietrechtsfrage – Sie sprechen mit einer Person, die Ihren Fall kennt.

Warum sollte ich meine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen? 

1. Überprüfung der Korrektheit: Ein Experte kann überprüfen, ob die berechneten Kosten korrekt sind und ob alle Kostenarten berücksichtigt wurden. 

2. Vermeidung von Überzahlungen: Eine Überprüfung kann sicherstellen, dass keine unnötigen oder überhöhten Kosten berechnet werden. 

3. Verteidigung bei Streitigkeiten: Im Falle eines Streits kann eine Überprüfung dazu beitragen, eine faire Lösung zu finden. 

Wie stehen meine Chancen, dass meine Nebenkosten Fehler enthalten? 

Ein Großteil der Nebenkostenabrechnungen sind fehlerhaft oder ungenau. Ein Teil dieser Fehler ist auf unzureichende Buchhaltung oder mangelnde Überwachung der Kosten zurückzuführen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass die Nebenkostenabrechnung absichtlich falsch ist, um höhere Gewinne zu erzielen. 

Wir raten daher jedem Mieter die Nebenkostenabrechnungen sorgfältig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle berechneten Kosten gerechtfertigt sind. Wenn eine Abrechnung fehlerhaft ist, sollte das Problem umgehend mit dem Vermieter besprochen werden, um eine Einigung zu erzielen. 


Noch Fragen? Wir sind für Sie da.

Telefon 030 5557 1887

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