Nebenkosten Aufzug – So viel müssen Mieter zahlen

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von Maritta Seitz

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In diesem Ratgeber:

Lassen Sie Ihre Nebenkosten prüfen!
Mitglieder sparen durchschnittlich 300 Euro bei Fehlern in der Nebenkostenabrechnung.
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Ein Aufzug im Haus ist eine feine Sache. Wer ganz oben wohnt muss schwere Einkaufstüten dann nicht schleppen, sondern kann sie bequem mit dem Fahrstuhl nach oben befördern. Aufzüge verursachen jedoch auch eine Menge Kosten. Die kann der Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen, da Aufzugskoten zu den umlagefähigen Nebenkosten gehören. Komfort kostet.



Welche Aufzugskosten sind Nebenkosten?

Wie bei allen umlagefähigen Nebenkosten gilt auch bei den Aufzugskosten, dass sich der Vermieter nur Gebühren von den Mietern zurückholen kann, die regelmäßig anfallen. Dazu zählen Pflege und Wartung des Fahrstuhls, die jährliche Sicherheitsprüfung oder Stromkosten für den Betrieb. Wartungskosten sind also umlagefähig, Reparaturkosten dagegen muss der Vermieter selbst bezahlen. Die Gesamtkosten werden mittels Umlageschlüssel auf die einzelnen Mietparteien verteilt.

Bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung sollten Mieter sorgfältig hinsehen. Häufig werden für Aufzüge nämlich sogenannte Vollwartungsverträge abgeschlossen. Diese umfassen nicht nur die Wartung, sondern auch notwendige Reparaturen des Fahrstuhls. Da Mieter nicht für Reparaturkosten aufzukommen brauchen, muss der Vermieter in diesem Fall den Anteil der Reparaturkosten herausrechnen.

Informieren Sie sich ausführlich zum Thema umlagefähinge Betriebskosten und Fehler in der Betriebskostenabrechnung bevor Sie zu viel bezahlen.


Wie hoch sind Nebenkosten für den Aufzug?

Im Schnitt zahlen deutsche Mieter monatlich 0,16 Euro je Quadratmeter als Nebenkosten für einen Aufzug. Bei einer 70 quadratmetergroßen Wohnung entstehen monatlich Zusatzkosten von 11,20 Euro. Damit zählen die Aufzugskosten zu den günstigeren Nebenkosten. Für den Schornsteinfeger sind 0,04 Euro fällig, Heizung und Warmwasser können sich dagegen auf bis zu 1,98 Euro je Quadratmeter im Monat belaufen.


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Müssen Mieter im Erdgeschoss Aufzugskosten bezahlen?

Wer im Erdgeschoss wohnt hat meistens wenig Nutzen vom Aufzug. Vermieter haben die Möglichkeit Mieter von Erdgeschosswohnungen mietvertraglich von der Übernahme der Nebenkosten für den Aufzug auszunehmen. Sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Steht die Aufzugsanlage also auch bei Erdgeschossmietern im Mietvertrag, müssen diese die Fahrstuhlkosten mittragen, auch wenn sie ihn nicht benutzen.

Gibt es im Mehrfamilienhaus mehrere Fahrstühle, müssen die Anlagen getrennt abgerechnet werden. Befindet sich in einem Gebäudeteil kein Fahrstuhl, müssen Mieter dort keine Aufzugskosten tragen. Das bedeutet: Mieter müssen nicht für ein Aufzug in einem Nebengebäude bezahlen, den sie selbst nicht nutzen können.


Sind Ihre Aufzugskosten ungewöhnlich hoch?

Für Mieter lohnt es sich in jedem Fall die Abrechnung prüfen zu lassen: War die Abrechnung zu hoch, bekommt der Mieter Geld zurück. War die Abrechnung zu niedrig, muss nur der erste (niedrigere) Rechnungsbetrag bezahlt werden. Kam die Abrechnung zu spät, muss der Mieter gar nichts bezahlen! Es sei denn, der Vermieter trägt keine Schuld für die Verspätung.

Lassen Sie Ihre Abrechnung prüfen und sparen sich unberechtigte Nachzahlungen! Rufen Sie uns unverbindlich unter 030 5884 9077 an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Als MieterEngel Mitglied können Sie bei allen Fragen und Problemen rund um das Thema Mietrecht mit Ihrem persönlichen Partneranwalt sprechen. Die Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung ist in jedem Jahr in Ihrer Mitgliedschaft enthalten.